Gemeinsam gegen Krebs: Vorsorge mit SVS-Bonus – ein Zeichen für Ihre Gesundheit
Jährlich erkranken in Österreich fast 45.000 Menschen an Krebs – Tendenz steigend. Früherkennung ist entscheidend, um Behandlungschancen zu verbessern. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die SVS fördert Eigenverantwortung und Gesundheitsbewusstsein durch Programme wie Selbständig Gesund, den Gesundheits-Check Junior, verschiedene SVS-Gesundheitsangebote und den Gesundheitshunderter. Zusätzlich setzt sie mit wechselnden Schwerpunktaktionen auf Prävention.
2025 steht die Gesundheitsaktion „Gemeinsam gegen Krebs“ im Fokus, um Versicherte zur Früherkennung zu motivieren. Denn: Je früher Krebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Vorsorge kann Leben retten!
# Doppelt profitieren: Gesundheitsbonus für Ihre Vorsorge
SVS-Versicherte, die 2025 an einer Krebs-Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, profitieren gleich doppelt:
• Für Ihre Gesundheit: Durch die Vorsorge schaffen Sie Klarheit und ermöglichen eine frühzeitige Erkennung krankhafter Veränderungen, falls erforderlich.
• Für Ihren Geldbeutel: Die SVS belohnt Ihr Engagement und Ihre Eigenverantwortung mit einem Gesundheitsbonus von EUR 100,-. Dieser Bonus gilt sowohl für Versicherte als auch für mitversicherte Angehörige und Kinder.
# So einfach funktioniert es
Alle SVS-Versicherten, die 2025 eine Krebs-Vorsorgeuntersuchung absolvieren, erhalten im Rahmen der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs“ einen einmaligen Gesundheitsbonus von EUR 100,-. Anspruchsberechtigt sind Versicherte und deren Angehörige, die folgende Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen:
• Hautkrebs-Vorsorge
• Prostatakrebs-Vorsorge
• Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge
• Brustkrebs-Früherkennung
• Darmkrebs-Vorsorge
# Details zum Gesundheitsbonus 2025
• Für Versicherte und Angehörige: Der Bonus kann einmal pro Versicherten und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen im Versicherungsverhältnis in Anspruch genommen werden.
• Automatische Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt unkompliziert und ohne Antragstellung. Sie wird auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen direkt von der SVS durchgeführt.
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise (2025: April, Juli, Oktober; 2026: Januar, April). Bitte beachten Sie, dass zeitverzögerte Abrechnungen durch Ärzte die Auszahlung ebenfalls verzögern können.
• Steuerfreiheit: Der Bonus unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
# Setzen Sie ein Zeichen: Gemeinsam gegen Krebs
Gehen Sie 2025 zur Krebs-Vorsorge und setzen Sie ein Zeichen für Ihre Gesundheit. Mit der Teilnahme leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung, sondern profitieren zusätzlich von der neuen SVS-Gesundheitsaktion.
Ihr Fidas Team