Spoiler: Der Frühstarterbonus ab 2022
Ab 1.1.2022 wird die „Hacklerregelung“ (abschlagsfreie Frühpension) durch den Frühstarterbonus ersetzt.
# Zick-Zack-Kurs
Derzeit besteht für Männer die Möglichkeit, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr mit 45 „echten“ Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschlagsfreiheit war zuletzt mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, BGB1 I 2019/98, ausgegeben am 19.9.2019, - also kurz vor den Wahlen - wiedereingeführt worden, nachdem sie schon einmal abgeschafft worden war. Durch die
(neuerliche) Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Pensionsleistungen bei langer Versicherungsdauer soll daher die
zuvor geltende Regelung wieder angewendet werden. #Wahlzuckerlverbraucht?
Konkret bedeutet die gesetzliche Änderung, dass man zwar weiterhin mit dem auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgenden Monatsersten die Pension
(Korridorpenison, Langzeitversichertenpension) antreten kann, aber wieder
Abschläge von 4,2 % pro Jahr bzw. 0,35 % pro Monat des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter in Kauf nehmen muss. Der worst case führt dazu, dass die Pension um 12,6 % geringer ausfällt, wenn die Pension drei Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird. Die nun fixierte
Streichung der Abschlagsfreiheit betrifft jedoch
nicht nur die
Langzeitversichertenpension.
Desgleichen gilt derzeit bei
der Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension sowie bei der
Schwerarbeitspension die Befreiung von Abschlägen, wenn 45 Arbeitsjahre vorliegen. Ab 2022 gelten auch hier wieder generell Abschläge. Der Abschlag wird bei den Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen je Kalendermonat der früheren Inanspruchnahme 0,35 % (oder für je zwölf Kalendermonate 4,2 %) der Pension betragen. Der maximale Abschlag ist hier jedoch mit
13,8 % begrenzt.
# Frühstarterbonus ab 2022
Als teilweisen Ausgleich für die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wird ab 1.1.2022 der Frühstarterbonus zu allen Pensionsarten eingeführt.
Der Frühstarterbonus gebührt für
- Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit vor dem Monatsersten nach Vollendung des 20. Lebensjahres,
- wenn insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen und
- von diesen 300 Monaten mindestens 12 Beitragsmonate vor Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
Der Frühstarterbonus beträgt
- 1 Euro pro Monat und
- ist mit maximal 60 Euro begrenzt.
Auf den Punkt gebracht: statt der derzeitigen abschlagsfreien Hacklerregelung wird ein "Frühstarterbonus" im Pensionssystem eingeführt. Damit bekommen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet haben, monatlich bis zu 60 Euro zusätzlich.
Die Beträge werden ab 2023 jährlich aufgewertet. Der Frühstarterbonus wird bei der Pensionsfeststellung auf die errechnete Pension aufgeschlagen und ist Bestandteil der Pensionsleistung.