Forschungsförderung

Der Begriff ist in aller Munde – aber was ist darunter konkret zu verstehen? Was bedeutet es, Forschung und Entwicklung zu betreiben? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Und wie kann Ihr Unternehmen von der Forschungsförderung profitieren? Das Wort Forschungsförderung setzt sich aus zwei Begriffen zusammen. „Konkret wird unter ‚Forschung‘ das ‚nachprüfbare Suchen, Formulieren und Lösen von Grundproblemen nach wissenschaftlichen Methoden‘ verstanden“ (Bullinger & Renz 2011, S. 66). Der Begriff Förderung bezieht sich auf Finanzhilfen zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten bzw. Projekte. Direkte Förderungen können in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, aber auch in Form eines Darlehens, einer Haftung oder eines Kreditkostenzuschusses erfolgen (bei der FFG in den Basisprogrammen; in den anderen Programmen gibt es nur Zuschüsse). Förderungen müssen beantragt und bewilligt werden. Forschung und Entwicklung (F&E) zu betreiben bedeutet, Neuheiten bei Produkten oder Dienstleistungen und/oder deren Herstellverfahren hervorzubringen. „Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) ist schöpferische und systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissensstands – einschließlich des Wissens über die Menschheit, die Kultur und die Gesellschaft – und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen Wissens“ (OECD 2018, S. 47). Innovation und Neuheit verlangen, dass technische Risiken im Rahmen von F&E-Vorhaben gegenüber dem Stand der Technik auf dem Umsetzungsweg zur Erreichung der neuen Ziele, der neuen Produkte, der Dienstleistungen überwunden werden. Um als F&E-Tätigkeit eingestuft zu werden, muss die Aktivität fünf Kernkriterien erfüllen. Die Aktivität muss
  • neuartig
  • schöpferisch
  • ungewiss in Bezug auf das Endergebnis
  • systematisch
  • übertragbar und/oder reproduzierbar sein (OECD 2018, S. 47).
F&E wird in drei Kategorien eingeteilt:
  • Die Grundlagenforschung dient der Erweiterung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse, die nicht unmittelbar auf kommerzielle Ziele ausgerichtet sind (findet vorwiegend an Universitäten statt).
  • Die industrielle Forschung umfasst das planmäßige Forschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse.
  • Die experimentelle Entwicklung umfasst die klassische betriebliche F&E mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln (auch den Bau von Prototypen und Demonstrationsmaßnahmen unter realen Einsatzbedingungen). Sie beinhaltet keine routinemäßigen Änderungen an Produkten, Produktionslinien oder -verfahren, bestehenden Dienstleistungen oder laufenden betrieblichen Prozessen (selbst wenn diese Verbesserungen darstellen).
Die Förderungsintensitäten betragen gemäß EU-Beihilfenrecht für F&E-Projekte maximal:
Experimentelle F&EOhne ZusammenarbeitMit Zusammenarbeit
Kleinstunternehmenmax. 45%max. 60%
Kleines Unternehmen KUmax. 45%max. 60%
Mittleres Unternehmen MUmax. 35%max. 50%
Großes Unternehmen GUmax. 25%max. 40%
  Wichtig: Die Forschungsförderung ist unabhängig vom Standort des jeweiligen Unternehmens. Die Förderungsart erfolgt programmabhängig, jedoch überwiegend als (nicht rückzahlbarer) Barzuschuss oder zinsbegünstigtes Darlehen (für sechs Jahre, fix verzinst). Der Standort Österreich hat sich daher über die Jahre als ausgezeichneter Ort etabliert, F&E auf internationalem Niveau zu betreiben. Forschungsförderung in Österreich wird auf mehreren Ebenen institutionell angeboten – auf EU-Ebene, nationaler und regionaler, also Bundesländerebene. Für Unternehmen aller Größenordnungen übernimmt in Österreich die Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) in Wien eine zentrale Rolle. Neben der AWS, dem ERP und der KPC ist sie jene Stelle mit den meisten ausgewiesenen Experten für F&E-Projekte. Gesetzlicher Auftrag: Die FFG (gegründet 2004) steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Träger der FFG sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Die FFG agiert u.a. als nationale Kontaktstelle für Forschungsprogramme der EU und als Schnittstelle zur Europäischen Weltraumagentur. KMU-Kriterien definieren die Größenklassen-Zuordnung für Unternehmen.
GrößenklasseBeschäftigte (VZÄ)Jahres-umsatzJahresbilanz-summer
Kleines Unternehmen KU< 50 und≤ € 10 Mio. oder≤ € 10 Mio.
Mittleres Unternehmen MU< 250 und≤ € 50 Mio. oder≤ € 43 Mio.
Großes Unternehmen GU≥ 250 oder> € 50 Mio. und> € 43 Mio.
  Projektbewertung und Förderentscheidung: Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch technische und wirtschaftliche Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat. Der Beirat entscheidet in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen. Beurteilungskriterien für F&E-Vorhaben umfassen technische und wirtschaftliche Kriterien und bewerten diese auf Projekt- und Unternehmensebene.
TechnikWirtschaft
Projekt
  • Neuheit
  • Innovation
  • techn. Risiko
  • Nutzen und Lösungsansatz
  • Marktaussicht (Potenzial)
  • Markterfahrung
  • Verwertung
Unternehmen
  • technische Durchführbarkeit
  • Management & Organisation
  • Wirkung auf Unternehmensebene
  • Sozialer Aspekt
  • Nachhaltigkeit
  Antragstellung und Projektabrechnung erfolgen über den eCall der FFG, eine elektronische Transferplattform für die projektbezogene Kommunikation zwischen FFG und Förderwerber. Der eCall wir genutzt, um eine Förderung zu beantragen und bewilligte Förderungen zu verwalten; über den eCall laufen auch das Berichtswesen und die Abrechnung der Vorhaben. Eine positive FFG-Entscheidung hat positive Nebenwirkungen (gegenüber Banken, Investoren, Projektpartnern), weil Forschungsprojekte von technischen Experten evaluiert und Förderungen grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden. Damit kommt eine Förderzusage auch einem externen Qualitätssiegel gleich. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei oder drei Raten (Basisprogramm). Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung der ersten Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei der zweiten und der Schlussrate bei Projektabschluss). Das „Basisprogramm“ der FFG Projektförderung ist themenoffen, kann jederzeit beantragt werden und ist offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen. Die Finanzierung (durch Zuschuss- und Darlehensförderung) beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten – bei Start-ups (in der Gründungsphase) bis zu max. 70 %. Der Förderungszeitraum umfasst in der Regel ein Jahr, bei längerer Projektdauer können Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Merkmale sind:
  • F&E bis zum Prototyp
  • gehobener Innovationsgrad (technologische Neuheit) und technisch anspruchsvoll (hohes technisches Risiko)
  • hohes Verwertungspotenzial (wirtschaftliche Aspekte können vorgebracht werden)
Das Programm „Kleinprojekt“ unterstützt „kleinere“ F&E-Projekte (Laufzeit ein bis 18 Monate) von KMU und Start-ups (allein oder in Kooperation durchgeführt), welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen. Gefördert werden Projektkosten bis max. 60 % (max. Gesamtkosten € 150.000, max. Zuschuss € 90.000). Einreichungen können laufend erfolgen, es gibt keine Einschränkungen beim Thema. Forschungsförderung wirkt! Etwa vier Fünftel aller FFG-geförderten Projekte wären ohne Förderung nicht oder nur in deutlich geringerem Ausmaß durchgeführt worden. Aus bis zu einem Drittel aller FFG-geförderten Projekte entsteht ein Patent. Knapp die Hälfte der geförderten Projekte hat innerhalb von vier Jahren direkte Auswirkungen auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Mittelfristig erzeugt ein Förder-Euro zehn Euro zusätzlicher Umsätze. Die Zahl der forschenden Unternehmen in Österreich hat sich in den vergangenen 15 Jahren nahezu verdoppelt. Der Prozess des Antragschreibens hilft, strukturiert über komplexe Zukunftsvorhaben nachzudenken – sowohl technisch als auch wirtschaftlich. Das Schreiben des Antrages bietet eine ideale Möglichkeit zur Reflexion; im Idealfall wird ein nachhaltiger Lernprozess ausgelöst, um permanent Innovation zu betreiben. Zudem bietet ein FFG-Antrag die Möglichkeit, für „Ihr“ Projekt andere Disziplinen und gewerbliche oder wissenschaftliche Projektpartner in die Umsetzung einzubinden. Ein Gastbeitrag von Ing. Mag. Helmut Poschingerdp consult GmbH, Klagenfurt, 11.10.22 Weiterführende Informationen zu Forschungsförderungen finden Sie auf der Website der österreichischen Förderagentur für wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation: www.ffg.at