Förderungen Einkommensteuer
Unterliegen COVID-19-Förderungen der Einkommensteuer?
Warum Sie den § 124b Ziffer 348 Einkommensteuergesetz kennen sollten.
Viele Unternehmen haben in den letzten Monaten für’s Überleben dringend notwendige Förderungen erhalten. Nun stellt sich aber die Frage, ob diese Förderungen steuerpflichtig sind oder nicht. #taxquestion
Allgemeine Behandlung von Förderungen
Vorteile, die durch einen Betrieb veranlasst sind, stellen eine Betriebseinnahme dar. Auch Förderungen, Subventionen oder Zuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Jedoch können diese steuerfrei sein, da im Einkommensteuergesetz Befreiungsbestimmungen vorgesehen sind. Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu gelangen, wird zumeist auf die Mittelherkunft und die beabsichtigte Mittelverwendung abgestellt.
Wenn die Förderungen tatsächlich steuerfrei ist…
… stellt sich allerdings die Frage, wie damit in Zusammenhang stehende Ausgaben zu behandeln sind. Für Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, besteht ein steuerliches Abzugsverbot. Durch die Nichtberücksichtigung von Ausgaben kommt es wiederum zu einer höheren Steuerbemessungsgrundlage.
In Coronazeiten gibt es natürliche Sonderregelungen:
Steuerliche Behandlung von ausgewählten COVID-19-FörderungenUm die Sache „einfach“ zu gestalten, wurden für COVID-19-Förderungen eigene Bestimmungen bezüglich deren Steuerbefreiung im Gesetz geschaffen – der nun berühmte § 124 Ziffer 348 EStG. Natürlich ist auch zu prüfen, ob das Abzugsverbot für die in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Ausgaben für steuerbefreite COVID-19 Förderungen besteht.
# Härtefallfonds- Steuerfrei
- Kein Abzugsverbot da kein unmittelbarer Zusammenhang mit Aufwendungen besteht
- Echte steuerfreie Förderung J
# COVID-19-Kurzarbeit- Steuerfrei
- Abzugsverbot der in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Personalkosten
# Verlustersatz- Steuerfrei
- Abzugsverbot der in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen
# Fixkostenzuschuss I und II 800.000- Steuerfrei
- Abzugsverbot insoweit, als dem Zuschuss auch tatsächlich Betriebsausgaben gegenüberstehen (zB kein Abzugsverbot für den fiktiven Unternehmerlohn)
- Teilweise echte steuerfreie Förderung J
# Lockdown Umsatzersatz- Steuerpflichtig
- Kein Abzugsverbot
# Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen- Steuerpflichtig
- Kein Abzugsverbot
# Ausfallsbonus- Bonus: steuerpflichtig
Vorschuss Fixkostenzuschuss: steuerfrei
- Bonus: kein Abzugsverbot
Vorschuss Fixkostenzuschuss: Abzugsverbot der in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen
# Covid-19-Investitionsprämie- Steuerfrei
- Kein Abzugsverbot
- Echte steuerfreie Förderung J
Das stimmt wirklich, es steht im § 124 Ziffer 365 EStG #alleziffernlesenlohntsich
Good 2 know: sämtliche Förderungen, die ohne Leistungsaustausch bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden, sind echte nicht steuerbare Zuschüsse gemäß Umsatzsteuergesetz.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen COVID-19-Förderungen gerne.