FlexKap - Die neue im österreichischen Wirtschaftsleben

Durch die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) als dritte Kapitalgesellschaftsform hat der Gesetzgeber nach intensiven Vorbereitungen dem Markt eine zeitgemäße Alternative zur GmbH und AG präsentiert. Die Grundlage dieses Gesetzes wird durch internationale Beispiele geprägt und stellt insbesondere für aufstrebende Startups und Gründer in den frühen Phasen eine Option dar, die im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig ist. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) nutzt die Struktur des GmbH-Rechts und integriert dabei die Vorteile des Aktiengesellschaftsrechts.

# Überblick

  • Seit 1.1.2024 in Kraft
  • Rechtsgrundlage: FlexKapGG, subsidiär GmbHG
  • Rechtsformzusatz: FlexKapG oder FlexCo (Flexible Company)
  • Mindeststammkapital: EUR 10.000
  • Mindestbetrag für eine Stammeinlage EUR 1,00
  • Vereinfachte elektronische Gründung zulässig
  • Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrates, wenn die Gesellschaft zumindest eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinn des § 221 Abs. 2 und 4 UGB ist
  • Im Gesellschaftsvertrag kann festgelegt werden, dass Abstimmungen auch schriftlich (Umlaufbeschlüsse) durchgeführt werden können, ohne dass jeder Gesellschafter im Einzelfall zustimmen muss
  • Gesellschafter, die über mehr als eine Stimme verfügen, können ihr Stimmrecht auch uneinheitliche ausüben
  • Unternehmenswert-Anteile als zusätzliche Beteiligungsform
  • Möglichkeit der Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH/AG und vice versa

# Ein Highlight: Unternehmenswertanteile

Der Gesellschaftsvertrag kann die Emission von "Unternehmenswert-Anteilen" ermöglichen. Diese bieten die Chance, Mitarbeiter unter attraktiven Konditionen und mit minimalem bürokratischem Aufwand am erwarteten Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Es ist jedoch zu beachten, dass mit diesen Anteilen keine Stimmrechte verbunden sind. Sie vermitteln jedoch Informations- und Einsichtsrechte. Zusätzlich darf der Umfang solcher Anteile nicht mehr als 24,99% des Stammkapitals betragen. Übertragungen bedürfen der Schriftform (kein Notariatsakt!), und Mitarbeiter müssen umfassend über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte belehrt werden.

Die Geschäftsführer haben ein Anteilsbuch über die Unternehmenswert-Anteile zu führen (Namensliste und Anteilsliste). Die Namens- und Anteilsliste sind jährlich spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen.

# Unterschiede zur GmbH

Stammeinlagen:

Der Mindestbetrag für die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beträgt lediglich 1 Euro, im Gegensatz zu 70 Euro bei der GmbH. Zudem ist eine Aufteilung der Geschäftsanteile möglich.

Uneinheitliche Stimmabgabe:

Gesellschafter mit mehreren Stimmen können ihr Stimmrecht uneinheitlich ausüben, beispielsweise bei insgesamt zehn Stimmen mit vier Stimmen für den Antrag und sechs Enthaltungen.

Unternehmenswert-Anteile:

Diese bilden eine spezielle Form des Stammkapitals und ermöglichen eine vereinfachte Mitarbeiterbeteiligung. Inhaber solcher Anteile haben begrenzte Rechte, ähnlich stimmrechtsloser Vorzugsaktien. Sie haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn, jedoch kein Stimmrecht. Übertragungen bedürfen der Schriftform (kein Notariatsakt!), und Mitarbeiter müssen umfassend über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte belehrt werden.

Umlaufbeschluss:

Im Gesellschaftsvertrag der FlexKapG kann, anders als bei der GmbH, festgelegt werden, dass Abstimmungen auch schriftlich (Umlaufbeschlüsse) durchgeführt werden können, ohne dass jeder Gesellschafter im Einzelfall zustimmen muss .

Form von Anteilsübertragungen:

Im Gegensatz zur GmbH, die Notariatsaktpflicht vorsieht, genügt in der FlexKapG eine Privaturkunde durch einen Notar oder Rechtsanwalt für Anteilsübertragungen. Die Identität der handelnden Personen und die Rechtsfolgen müssen überprüft und erklärt werden.

Eigene Geschäftsanteile:

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile ist unter bestimmten Bedingungen möglich, angelehnt an das Aktienrecht. Diese können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.

Bedingte Kapitalerhöhung:

Eine bedingte Kapitalerhöhung ist erlaubt und wird durchgeführt, wenn ein unentziehbares Umtausch- oder Bezugsrecht ausgeübt wird. Dies ist nur zu bestimmten Zwecken möglich, wie der Gewährung von Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzierungsinstrumenten oder zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen.

Genehmigtes Kapital:

Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital kann für Startups nützlich sein, etwa für den schrittweisen Beitritt von Investoren und Beteiligungsprogrammen für Mitarbeiter.

Sonstige Finanzierungsformen:

Um den Gesellschaftern Freiheit bei der Kapitalbeschaffung zu gewähren, wird die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- oder Wandlungsrechten (z.B. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Genussrechte) gesetzlich erlaubt.

# Herabsetzung des Stammkapitals

Seit 1.1.2024 beträgt das Mindeststammkapital sowohl für GmbHs als auch für FlexKaps EUR 10.000. Bei der Gründung müssen weiterhin mindestens 50% des Stammkapitals eingezahlt werden, was bedeutet, dass nun nur mehr EUR 5.000 für die Gründung erforderlich sind.

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