Fixkostenzuschuss Phase I – LAST CALL

Fixkostenzuschuss Phase I – LAST CALL – jetzt noch schnell Fixkosten bis 31.08.2021 zurückholen Mit 31.08.2021 verstreicht Ihre letzte Chance, den Fixkostenzuschuss Phase I zu beantragen. Bei all den Förderungen im #Förderdschungel, ist es kein Wunder, wenn Sie nicht mehr wissen, was es damit konkret auf sich hat. Hier die Hardfacts (Fixkostenzuschuss - Corona Hilfs-Fonds) als Erinnerung: #Förderzeitraum: 16. März 2020 bis zum 15. September 2020. Der Zuschuss kann bis spätestens 31. August 2021 beantragt werden. #Voraussetzungen:
  • Umsatzausfall von mindestens 40 %,
  • Nachweisliche Setzung zumutbarer Maßnahmen zur Umsatzerzielung
  • Bestmögliche Fixkostenreduktion
#allesfix – oder nix? Zu den förderbaren Fixkosten zählen z.B. Geschäftsraummieten, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation, betriebliche Lizenzgebühren, Wertverlust bei Warenverderb oder bei saisonaler Ware, sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen und der Unternehmerlohn gedeckelt mit max. 2.667,66 € pro Monat (auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides).  Auch Steuerberatungskosten für die Abwicklung des Fixkostenzuschusses Phase I können unter gewissen Umständen berücksichtigt werden. #Wie viel ist noch zu holen? Je nach Umsatzausfall können entweder 25% (Umsatzausfall zw. >40% u. 60%), oder 50% (Umsatzausfall zw. >60% u. 80%) oder ggfs. 75% (Umsatzausfall > 80%) der förderbaren Fixkosten rückerstattet werden. Dabei wird der Zuschusszeitraum vom 16.3.2020 bis 15.9.2020 in insgesamt 6 Betrachtungszeiträume aufgeteilt:
  • Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
  • Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020
  • Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020
  • Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020
  • Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020
Es können maximal 3 zusammenhängende Betrachtungszeiträume gewählt werden und der Umsatz in diesen Zeiträumen ist mit dem Umsatz in den entsprechenden Zeiträumen des Vorjahres zu vergleichen. Vereinfachend kann auch auf eine Quartalsbetrachtung abgestellt werden. Hier sind bei der Berechnung des Zuschusses die Fixkosten im entsprechenden Betrachtungszeitraum heranzuziehen. Bei einem Umsatzausfall von z.B. > 80% können folglich 75% der errechneten Fixkosten mittels eines Antrags, der jedenfalls bis zum 31.8.2021 einzureichen ist, rückerstattet werden. #aufdenletztendrücker Sie haben den Fixkostenzuschuss Phase I übersehen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen auch im letzten Moment. Für die Berechnung des FKZ 1 übermitteln sie uns bitte für die vorstehenden Betrachtungszeiträume Ihre Unterlagen. Sofern wir Ihre Buchhaltung im Haus führen, reicht ein kurzer Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter, damit wir mit der Arbeit starten können. Am 01.09.2021 ist es jedenfalls zu spät! Bessern Sie daher rechtzeitig ihre Betriebskasse auf! Ihr Fidas Team hilft Ihnen gerne dabei.