Fixkostenzuschüsse werden schon 2020 ausbezahlt?

Wenn es nach den Aussagen des Finanzministers vom 7. Mai 2020 geht, sollen Fixkostenzuschüsse bereits heuer ausbezahlt werden Link zur Pressemitteilung BMF Zur Erinnerung: Bis Donnerstag hieß es, dass Fixkostenzuschüsse erst nach Vorlage eines bestätigten Jahresabschlusses ausbezahlt werden. Morgen kann alles wieder anders sein… 1. Was ist neu? Wirklich neu ist, dass Auszahlungen in drei Tranchen bereits ab Ende Mai 2020 (eher unrealistisch) bzw. Anfang Juni 2020 erfolgen sollen. Ebenfalls neu ist, dass der Antrag selbst schon von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden muss. 2. Wie hoch ist der Zuschuss? Derzeit spricht das Finanzministerium über Fixkosten von 3 Monaten und einem Zuschuss zwischen 25% (mindestens 40% Umsatzrückgang) und 75% (ab 80% Umsatzrückgang). Die Definition was Fixkosten sind, ist noch immer sehr vage. Ein Unternehmerlohn von maximal EUR 2.000 pro Monat dürfte aber zu den förderbaren Kosten zählen. Hier geht’s zu unserem bisherigen Newsletter Link zum Fidas Newsletter Wir gehen davon aus, dass die bisherigen Auszahlungen aus dem Härtefonds angerechnet und vom zu erwartenden Fixkostenzuschuss abgezogen werden. Wie hoch der Zuschuss wirklich sein wird, hängt noch von der Klärung der Detailfragen ab. Nach den bisher vorliegenden Informationen dürfte diese Maßnahme aber die bislang beste Hilfe für Unternehmer sein! Spätestens nach dem 20. Mai 2020 - nachdem der Antrag wirklich verfügbar ist – wird es die Details geben. Wir halten Sie selbstverständlich dazu auf dem Laufenden. 3. Wer bekommt einen Zuschuss? Auch hier sind die Aussagen noch sehr vage. Laut dem BMF bekommen in Österreich ansässige Unternehmen, mit einem COVID-bedingten Umsatzausfall von mind. 40%, einen Zuschuss. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen gibt es derzeit nicht! Allerdings sollen Unternehmen mit „aggressiver Steuerpolitik“ und Unternehmen, die abhängig von der Unternehmensgröße zu viele Mitarbeiter gekündigt haben, ausgeschlossen sein. Wir gehen aber davon aus, dass das BMF die Kriterien im Antrag ebenfalls präzisieren wird. 4. Ab wann kann der Zuschuss beantragt werden? Der Antrag soll ab 20. Mai gestellt werden können. Unsere Empfehlung: Bei entsprechendem Umsatzrückgang empfehlen wir jedenfalls den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Bereiten Sie ihre Buchhaltung möglichst tagesaktuell vor und geben Sie sich mit der Antragstellung Zeit. Die letzten Corona-Anträge haben bewiesen, dass es klug ist, einige Tage nach Veröffentlichung abzuwarten. Klarstellungen der Behörden in den Tagen nach der Veröffentlichung des Antrages sparen Ihnen Zeit, Geld und Kopfzerbrechen.