Finanzamtszahlungen <br>stunden

Finanzamtszahlungen stunden – das sollten Sie jetzt wissen! Und: 20%-Cashback-Aktion verlängert! Und wieder geht ein Lockdown – zumindest größtenteils -  zu Ende. Anlass genug, Sie über aktuelle Abgabenstundungsmöglichkeiten zu informieren. Vielleicht kommt Ihnen das eine oder andere aus früheren Lockdowns sogar noch bekannt vor. #Routine? Wir haben für Sie die Regelungen aus dem entsprechenden Gesetzesentwurf (Finanzausschuss des Nationalrates am 30. November 2021) zusammengefasst. # Vereinfachte Stundung Zahlungsaufschübe werden nun zeitlich befristet wieder ermöglicht. Stundungen, die bis 31. Dezember 2021 beantragt werden, sind bis 31. Jänner 2022 zu bewilligen. Die Antragstellung ist wie gehabt über FinanzOnline möglich, ebenso kann der Antrag unter Verwendung des Formulars SR 3-CoV per Post, per Fax oder per E-Mail an corona@bmf.gv.at übermittelt werden. #FristNichtVersäumen # Stundungszinsen Stundungszinsen werden im Zeitraum 22. November 2021 - 31. Jänner 2022 nicht anfallen. # Neuverteilung der Raten: Zweimal statt Einmal In der Phase 1 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells war es bisher nur einmalig möglich, die Neuverteilung der Raten zu beantragen. Nun kann diese auch ein zweites Mal beantragt werden. Zu beachten ist, dass ein Antrag auf Neuverteilung voraussetzt, dass die Ratenbewilligung noch aufrecht ist und daher kein Terminverlust eingetreten sein darf! #AnDieRegelnHalten # Rückzahlung von Gutschriften trotz fälliger Abgabenschuldigkeit Für den Zeitraum 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 soll es nun möglich sein, sich Gutschriften trotz Bestehens fälliger Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto zurückzahlen lassen zu können. Zu beachten ist, dass Anträge nur in FinanzOnline gestellt werden können; dies ist seit 2. Dezember 2021 möglich. Erledigungen werden frühestens ab dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung erfolgen. (Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/corona-hilfsmassnahmen/unterstuetzungsmassnahmen-entrichtung-abgaben.html) # Doppelt Freude schenken: 20% zurückbekommen beim Gutschein-Kauf – Aktion verlängert! Nach dem großen Ansturm auf die „Cashback-Aktion“ der WKO wurde nun das Budget aufgestockt. Ab 15.12. haben Sie nochmals die Möglichkeit, sich 20% Ihres Gutscheinwerts (eines regionalen Betriebs) zurückzuholen. Die letzten Wochen im Lockdown waren wirklich eine große Herausforderung - für die Wirtschaft als auch für alle Christkinder und Weihnachtsmänner, die ein Geschenk für ihre Liebsten kaufen wollten. Daher hat die WKO für die Weihnachtszeit eine ganz besondere Aktion gestartet: Für jeden Gutschein Ihres Lieblingsbetriebs, den Sie ab dem 13.12.2021 kaufen, erhalten Sie 20% des Betrags auf Ihr Konto zurücküberwiesen. So sollen jene Betriebe, die ab dem 22. November 2021 geschlossen waren bzw. noch sind, unterstützt werden. Und nebenbei ist so ein Gutschein auch eine tolle (Last-Minute) Geschenkidee. #WeihnachtsShopping Wie funktioniert’s? Einfach einen Gutschein beim regionalen Betrieb Ihrer Wahl kaufen (Mindestbetrag € 50,-), auf der Website www.wko-cashback.at hochladen und 20% des Gutscheinwerts zurückerhalten (maximal € 60,-). Davon ausgenommen sind Gutschein-Rechnungen von Betrieben, die vom Betretungsverbot lt. Bundesgesetzblatt 511 der 1. Novelle zur 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung §7 Abs. 6 nicht umfasst waren, zu Deutsch: vollständig geöffnet waren und sind, sowie Betriebe, die aufgrund des Lockdowns nicht vollständig geschlossen waren bzw. sind. Daraus ergibt sich, dass auch reine Onlineshops oder Onlinedienste von der Aktion ausgenommen sind. Es gilt das Prioritätsprinzip ( „First come, first served“). Es zählt demnach die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Da es sich um eine Verlängerung der Aktion handelt, können Personen, die bereits eingereicht haben, keine weitere Rechnung hochladen. Alle Details und die Teilnahmebedingungen finden Sie auf https://wko-cashback.at/teilnahmebedingungen.html . (Quelle: https://news.wko.at/news/steiermark/Ansturm-Cashback-WKO-verdoppelt.html und https://wko-cashback.at/teilnahmebedingungen.html) # Wir helfen Ihnen Wir wünschen Ihnen noch eine angenehme Woche und eine schöne Vorweihnachtszeit.