"Letzte Erinnerung" zu Finanzamtszahlungen – Geänderter IBAN

Wie bereits im Februar 2021 kommuniziert, wurden ab 01.01.2021 die Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern (IBAN). Zur Erinnerung: Ab 01.10.2021 werden Überweisungen an den Bund zu Gunsten bereits geschlossener Finanzamtskonten oder IBANs mit der alten Bankleitzahl 60000 nicht mehr automatisch auf die aktuellen Konten der jeweiligen Finanzämter umgeleitet. Bitte überprüfen und korrigieren Sie nochmals alle entsprechenden Vorlagen, offene Überweisungen und/oder Datenträger auf die aktuellen Empfängerkonten ihres Finanzamtes, um etwaige Rückleitungen und damit verbundene Spesen und Säumniszuschläge zu vermeiden.