Familienhärtefonds
Die Informationsflut hat uns in dieser Woche wieder mitgerissen. Regierungsvorlagen, Gesetze, Interpretationen und vor allem aber auch Spekulationen bleiben uns in Corona-Zeiten nicht erspart.
In dieser Woche haben wir für Sie das Wichtigste kurz und knackig auf den Punkt gebracht:
Bevor es um den Familienhärtefonds geht (#wearefamily) – fassen wir Ihnen die aktuellen Neuerungen im Steuerrecht auf einem Blick zusammen:
1. Aktuelle Highlights aus steuerlicher Sicht rund um Corona
- Damit unterm Strich das bleibt, was oberhalb ausbezahlt wird: Steuerfreiheit für öffentliche Zuwendungen aufgrund Corona-Fonds.
- Aus dem Schlafzimmer über die Dusche ins Home-Office: Das geht sich mit den steuerrechtlichen Anforderungen an das Pendlerpauschale km-mäßig nicht aus! Aber auch hier ist der Gesetzgeber großzügig:Pendlerpauschale bleibt bei COVID-Kurzarbeit, Home-Office oder Dienstverhinderungen aufrecht.
- Im Home-Office mit dem Bürostuhl in der Kuscheldecke verheddert und sich den Arm verstaucht? Kein Problem! Die Unfallversicherung wurde auch auf das Home-Office entsprechend ausgedehnt. Damit ist auch der Unfall im Wohnzimmer während der Arbeitszeit gedeckt.
- Nur wer selbst brennt, kann andere anfeuern! Stichwort: Systemerhaltende Mitarbeiter – ohne sie geht nichts! Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund COVID für Mitarbeiter bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr 2020 steuerfrei.
- Zurück ins Berufsleben: Hälftesteuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinn von Ärzten, die aufgrund Corona die ärztliche Tätigkeit wieder aufgenommen haben bleibt erhalten.
- Auch wenn Schutzmasken nicht unsere Fashionherzen erobern: Die Lieferung von Schutzmasken unterliegt ab 13.04.2020 bis 31.7.2020 einer 0%igen Umsatzsteuer.
- Einkommensteuerbescheid 2017 u. Fördermitteilung WKO aus Härtefallfonds,
- Einkommensbeleg des anderen im Haushalt lebenden Elternteils,
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Überweisungskontos lt. Antrag.
- Lohn- oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Arbeitslosengeld-Bescheid oder
- Lohn- oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Kurzarbeitsnachweis,
- Einkommensbeleg des anderen im Haushalt lebenden Elternteils,
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Überweisungskontos lt. Antrag.
- Einelternhaushalt + 1 Kind € 1.600,00
- Einelternhaushalt + 2 Kinder € 2.000,00
- Einelternhaushalt > 2 Kinder € 2.800,00
- Paar + 1 Kind € 2.400,00
- Paar + 2 Kinder € 2.800,00
- Paar > 2 Kinder € 3.600,00