Essensbons für MitarbeiterInnen: Das ist jetzt neu!

Aufgrund der Einschränkungen durch COVID-19 wurde die Regelung für Essengutscheine ausgeweitet. Dürfen sich Ihre MitarbeiterInnen jetzt mit den steuerfreien Essengutscheinen Mahlzeiten ins Homeoffice bestellen? Und was ist sonst noch neu beim Thema „Essensbons“? # Lieferservice im Homeoffice? Ab dem Kalenderjahr 2022 gibt es eine „köstliche“ Neuerung in Bezug auf Essensbons. Ihre MitarbeiterInnen können steuerbefreite Essensgutscheine im Wert von bis zu € 8,- pro Arbeitstag genießen. Neu: Auch jene Mahlzeiten, die zwar von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden, aber etwa in der Wohnung der ArbeitnehmerInnen konsumiert werden, sind von der Lohnsteuer befreit. So können sich jetzt Ihre Angestellten bequem und steuerfrei ihr Essen ins Homeoffice liefern lassen. Achtung: Übersteigt der Wert der Gutscheine € 8,- pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. # Chips & Cola auf Firmenkosten? Alternativ zu Restaurant-Gutscheinen, können Sie Ihren MitarbeiterInnen auch Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln anbieten. Diese sind bis zu einem Betrag von € 2,- pro Arbeitstag steuerfrei. Bei solchen Gutscheinen gibt es keine Änderungen. Übersteigt der Wert der dieser Essensbons € 2,- pro Arbeitstag, liegt auch hier hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. # Sammeln & Snacken? Unter der Woche Gutscheine „hamstern“, damit man am Wochenende ordentlich beim Lieferservice oder im Gasthaus eskalieren kann? Das geht: Für einen Arbeitstag darf zwar nur ein Gutschein ausgegeben werden. Ihre ArbeitnehmerInnen dürfen jedoch die Gutscheine auch kumuliert, ohne wertmäßiges Tageslimit, an jedem Wochentag (auch an Wochenenden) einlösen. # „Think before you print“ Papiergutscheine waren gestern. Laut Finanzministerium müssen die Gutscheine nicht in Papierform bestehen, sondern können auch elektronisch gespeichert werden (Chipkarte, digitaler Essensbon, Prepaid-Karte, etc.). Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.