ESG – CSRD Die neuen Nachhaltigkeits-Reporting-Anforderungen für KMU
Auf einen Blick
Die EU-Reporting-Richtlinien im Nachhaltigkeitsbereich bringen für fast alle Unternehmen neue Herausforderungen. Für größere KMUs bedeutet das eine enorm erweiterte Berichts- und Prüfpflicht. Im Rahmen der Lieferkette und bei Klimazöllen kann das Thema aber bereits ab sofort auch für ganz kleine Unternehmen von Bedeutung sein.
Hintergrund & Rahmenbedingungen
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, sind viele Mosaiksteinchen nötig. Die EU fordert einen Beitrag der Unternehmen ein und setzt dabei besonders auf Transparenz und kontinuierliche Verbesserungen. Der Green Deal bringt eine spezielle Neuerung für Unternehmen: Ein eigener Nachhaltigkeitsbericht muss erstellt und veröffentlicht werden. Was sich für die Umwelt mittelfristig bezahlt machen wird, bringt zweifellos einen administrativen Mehraufwand in den Betrieben.
Generell gibt es einen unaufhaltbaren Trend zur zunehmenden Monetarisierung von ökologischen Effekten. Umso wichtiger ist es, diese Gedanken bei einer zukunftsorientierten Strategie zu berücksichtigen. Eine nachhaltige Ausrichtung bedeutet aber nicht nur Aufwand, sondern bedeutet auch eine Chancenwahrung / Risikoreduktion und öffnet spezielle Möglichkeiten für neue Produkte, Dienstleistungen und Strategien.
Wofür steht ESG / CSRD
ESG steht für Environmental, Social und Governance: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese 3 Kategorien stellen die Hauptanforderungen und den Fokus der CSRD-Richtlinien („Corporate Sustainability Reporting Directive“) dar. Diese regelt die neuen Berichtspflichten.
Es ist das Ziel die Transparenz zu erhöhen, sowie die Qualität & Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Greenwashing wird erschwert und umweltschädliches Verhalten (indirekt) sanktioniert. Das soll mithelfen, einen Wertewandel in Richtung umweltfreundlicheres Wirtschaften, Verhalten und Konsumieren einzuleiten. Einige Anforderungen (CBAM, CSDDD – siehe Nachhaltigkeitslexikon) zielen auch auf die Lieferkette ab und betreffen daher auch viele kleine Zulieferer.
Was ist zu tun?
Betroffene Unternehmen müssen ein umfangreiches nicht finanzielles Reporting, den sogenannten Nachhaltigkeitsbericht, abgeben und diesen offenlegen. Dieser ESG-Report ist Teil des Lageberichts, muss durch einen Wirtschaftsprüfer abgenommen (separat prüfungspflichtig!) und sogar mit einem eigenen Bestätigungsvermerk versehen werden. Der Prüfer kann der gleiche wie beim Jahresabschlusses sein, muss aber nicht.
Berichtspflichtig sind unter anderem: Die Beschreibung der Geschäftsmodelle, der Strategie, der Nachhaltigkeitsziele, die Rolle des Managements (und des Aufsichtsrates), Anreizsysteme (die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind). Ziele, Zielerreichungen und kontinuierliche Verbesserungen sollen laufend dokumentiert und optimiert werden. Das Thema Nachhaltigkeit und die Fortschritte auf dem Weg dorthin, sollen somit tief im Management und in der Unternehmensführung verankert werden.
Wer ist ab wann betroffen?
Bis jetzt waren ausschließlich große Konzerne, bestimmte „treibhausgasintensive“ Branchen und kapitalmarktorientierte KMUs betroffen. Die aktuellen CSRD-Richtlinien erweitern nun den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von ca. 200 auf knapp 2000 in Österreich. Unternehmen, die als "Public Interest Entities" (PIE) gelten oder an der Börse gelistet sind und die zwei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllen, müssen bereits mit dem Jahresabschluss 2024 den ersten Bericht vorlegen:
- 250 Mitarbeiter
- 40 Mio. Umsatz
- 20 Mio. Bilanzsumme
- zusätzlich gilt hier: mehr als 500 Mitarbeiter
Ab dem Jahresabschluss 2025 sind dann alle großen GmbHs mit denselben Kriterien (250 Mitarbeiter, 40 Mio. Umsatz, 20 Mio. Bilanzsumme) verpflichtet, einen Bericht zu erstellen. In einer zweiten Etappe ab 2028 werden nur kapitalmarktnotierte KMU betroffen sein. Freiwillig ist dies jedoch bereits ab sofort möglich und könnte für manche Unternehmen eine Überlegung wert sein.
Warum (fast) alle betroffen sein werden
Für die großen Konzerne erstreckt sich die Berichtspflicht auf die Lieferkette: die Transparenz der Wertschöpfungskette wird weiter in den Fokus gerückt und wird somit auch für die kleinen Zulieferer immer wichtiger.
Rechtzeitig zu beginnen, bringt somit viele Vorteile, auf mehreren Ebenen: Ganz besonders im Energiebereich sind in der Regel rasche Einsparungen umsetzbar, und man sichert sich mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen gegen Preisschwankungen in Krisen ab. Der Preisverfall von alternativen Energien ermöglicht noch dazu günstige Preise, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Darüber hinaus entscheiden sich immer mehr Kunden präferiert für Unternehmen, die ein nachhaltiges Engagement vorweisen können. Dieser Trend wird sich zweifellos weiter verstärken. Für nachhaltige Projekte gibt es außerdem günstigere Kreditkonditionen und Förderungen. So werden beispielsweise Erstprojekte einer Bestandsaufnahme und Klimabilanzen in manchen Bundesländern mit bis zu 50% gefördert.
ESG Reporting: so geh ich es an
Ausgangspunkt ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Es wird ermittelt, welche ESG-Themen im Unternehmen eine besondere Rolle spielen (was sind die wesentlichen Wirkungen, die von unserem Unternehmen ausgehen bzw. auf unser Unternehmen einwirken?).
Nach der Durchführung geht man im Bericht auf die größten Hebel und Auswirkungen aller 3 Kategorien ein.
Während zu den Bereichen „Social“ und „Governance“ in den meisten Unternehmen brauchbare Daten für ein „Erstreporting“ vorliegen (Im Personal-Bereich Kennzahlen zu Fluktuation, Frauenanteil, Integration, Altersstruktur, Lehrlingsförderung, Pläne zur Aus- und Weiterbildung, faire Arbeitsbedingungen, Gesundheit & Sicherheit, aber auch Lieferantenthemen wie Menschenrechte oder Kinderarbeit; Unternehmensführung: Risikomanagement, Gleichberechtigung, Richtlinien zu Korruptionsmaßnahmen etc.), gibt es im „Environmental“- Teil, aufgrund von fehlenden Grundinformationen, sehr oft Schwierigkeiten den Bereich abzubilden.
Der einfachste und zugleich zielführendste Weg ist Erstellung einer Klimabilanz, bzw. eines CO2-Fußabdruckes des Gesamt-Unternehmens. In einem Workshop werden die erforderlichen Parameter herausgearbeitet und danach die benötigten Daten zusammengetragen.
Die detaillierten Ergebnisse werden nach einer Auswertung dem Unternehmen präsentiert und übergeben. Man bekommt einen Gesamt-Übersicht über die Treibhausgasverursacher (Hauptkategorien: Energie, Mobilität, Transport, Wasser, Material und Abfall) aufgeteilt nach Standorten, unterteilt in direkte und indirekte Emissionen (Scope 1, 2 und 3).
Die Ergebnisse decken bereits den allergrößten Teil des „E“ Bereiches ab, bieten eine hervorragende Basis für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und weisen zugleich einen Pfad zur Dekarbonisierung. Selbstverständlich sollen und können Themen wie Biodiversität, Versiegelung, Ressourcenknappheit, Abfallvermeidung, Prozessumstellungen und/oder andere Themen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
In einem vertiefenden Folgeworkshop können Maßnahmen und ein Plan für eine Verbesserung der Emissionen herausgearbeitet werden. Die Ergebnisse sind sehr unternehmensspezifisch und der Fokus muss individuell festgelegt werden. Insbesondere aber in den Bereichen Energie und Mobilität führt dies – branchenunabhängig - zu Treibhausgas- und Kosteneinsparungen. In vielen Projekte hat die evaluierte dauerhafte Kosteneinsparung (Energiecheck, Heizungseinstellungen, PV-Anlagen usw.) die Kosten der Klimabilanz bei weitem übertroffen.
Die Praxis der „Prüfungen“ der Nachhaltigkeitserklärung wird sich erst in den nächsten Jahren etablieren. Der Fokus dürfe vor allem auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess liegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine sanfte Lernkurve bei allen toleriert wird.
Ein Gastartikel von Mag. Markus Himmelbauer, MBA, mission zero Klimapartner
mission zero Klimapartner erstellt CO2-Fußabdrücke und begleitet Organisationen bei Nachhaltigkeitskonzepten und ESG-Reporting
www.mission-zero.at
klimapartner@mission-zero.at
0664/5180911
Nachhaltigkeitslexikon – die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
ESG steht für Environmental, Social und Governance: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
ESRS (European Sustainability Reporting Standards) – diese Richtlinien definieren die Reporting Standards
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – regelt, wer ab wann und in welchem Ausmaß berichten muss
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) – besondere Anforderungen für (Groß)Konzerne u.a. mit verpflichtender Kontrolle der gesamten Lieferkette (Umweltschutz und Menschenrechte)
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Klimazölle auf EU-Importe, mit CO2 intensiver Herstellung: Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Strom – soll EU-Unternehmen schützen. Berichtspflicht bereits angelaufen, Ausgleichszahlungen (Emissionszertifikate) ab 2026
Taxonomie – EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem, um umweltfreundliche Wirtschafsaktivitäten auszuweisen. Taxonomie-VO definiert sechs Umweltziele und drei Prüfschritte (wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele, keine Verletzung der fünf anderen Umweltziele und Soziale Mindeststandards müssen erfüllt werden)
Green Claims Directive (in der Entstehung) – soll Verbraucher vor Greenwashing schützen: umweltbezogene Aussagen müssen nachweisbar & überprüfbar sein.
Ihr Fidas Team