Energiekostenpauschale für Unternehmen

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ab sofort können Sie Ihren Antrag stellen.

# Hinweis

Seit 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Weiters ist ein Selbst-Check (https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check) verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite (https://www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions) sollen alle wichtigen Fragen beantworten. Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

# www.energiekostenpauschale.at

Das brauchen Sie für Ihren Antrag: 1.Handysignatur oder ID Austria Die Handysignatur wird seit Sommer 2022 von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und schrittweise von der ID Austria abgelöst. Daher wird der Umstieg von Handysignatur auf ID Austria empfohlen: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht.html  2. Zugang zum Unternehmensserviceportal Diesen erhalten Sie mittels Handysignatur bzw. ID Austria.: https://www.usp.gv.at/  Wie genau funktioniert das? https://www.usp.gv.at/Alle-Infos-zur-ID-Austria.html https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Mein-USP/Erstanmeldung-Einzelunternehmen.html https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Mein-USP/Anmeldung-in-Vertretung.html Hilfestellung: 3. Branchenzuordnung nach ÖNACE Diese ÖNACE Nummer finden Sie im USP unter "Mein USP" auf der Unterseite "Unternehmensdaten" im Abschnitt "Haupttätigkeiten".  Kein ÖNACE Code? https://www.energiekostenpauschale.at/#antragstellung-oenac_nicht_vorhanden  4. Jahresumsatz 2022  Diesen finden Sie in Ihrem Jahresabschluss oder entnehmen Sie der Saldenliste per 31.12.2022. Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto.  Euer Fidas Team