Energiekostenpauschale für Unternehmen 2024: Die Einreichung ist ab sofort möglich
Wie bereits im Vorjahr hilft die Energiekostenpauschale auch heuer wieder in Form einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 Kleinst- und Kleinunternehmern, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Die Förderung ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Ab sofort können Sie Ihren Antrag im Unternehmensserviceportal (USP) stellen. Generell sind österreichische Unternehmen mit einem Jahresumsatz im Jahr 2023 von mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 antragsberechtigt.
# Wann?
Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist von 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr über das USP möglich!
# Wie?
Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP:
- Eine gültige ID Austria
- Die Registrierung Ihres Unternehmens im USP
- Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" durch den USP-Administrator Ihres Unternehmens
- Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich für die Beantragung der Energiekostenpauschale nur noch mittels ID Austria im USP anmelden und dort das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" auswählen. Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Ihr Steuerberater kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Sie einreichen, da die Anmeldung über die ID-Austria zwingend erforderlich ist.
# was noch?
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: www.energiekostenpauschale.at www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale0.html
# Haben Sie Fragen?
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Ihr Fidas Team