Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz: Wichtige Änderung nach EuGH-Urteil
Haben Sie schon einmal vom Wirtschaftlichen Eigentümer Register (WiEReG) gehört? Dieses wurde für den Zweck eingerichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, indem Daten über wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts gesammelt werden.
Bis 2022 war das Register für jeden einsehbar, doch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) hat diese Möglichkeit
wieder aufgehoben.
# Datenschutz
Warum? Der EuGH begründet dies damit, dass die öffentliche Einsicht in dieses Register einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und in das Recht auf Schutz personenbezogenen Daten darstellt. Da es um den
Schutz der Daten gehe, sei dieser Eingriff nicht verhältnismäßig und somit auch nicht erforderlich.
# Sofort reagiert
Die WiEReG-Registerbehörde ist zum Schutz der personenbezogenen Daten und zur Einhaltung der diesbezüglichen nationalen und europarechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Daher hat sie sofort gehandelt und umgehend nach Veröffentlichung des Urteils des EuGH die
Anwendung „Öffentliche Einsicht“ offline genommen.
# Was bleibt nach diesem Urteil weiterhin unberührt?
Der Zugang von Behörden und bestimmten WiEReG-Verpflichteten, wie etwa Banken, Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberater zum Register bleibt bei einem berechtigten Interesse jedoch weiterhin unberührt.
# Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne und sind für Ihre Fragen da. Kontaktieren Sie gleich unsere Experten bei Fidas.