19.08.2026
Wenn Vermögen die GmbH verlässt: Was Gesellschafter unbedingt beachten sollten
Ihre GmbH gehört Ihnen. Aber das Vermögen der GmbH nicht automatisch. Als Gesellschafter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den Bilanzgewinn. Alles, was darüber hinausgeht, sollte genau geprüft werden. Genau hier greift das Verbot der Einlagenrückgewähr. Es soll verhindern, dass Vermögen der GmbH ohne entsprechende rechtliche Grundlage an ihre Gesellschafter übertragen wird. Denn so naheliegend manche Vereinbarungen auch erscheinen: Die eigene GmbH ist kein Sparschwein.
# Vorsicht bei Geschäften mit der eigenen GmbH
Ein günstiger Mietvertrag. Ein Darlehen. Die private Nutzung einer Immobilie. Oder Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und GmbH, die zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen werden.
Viele dieser Geschäfte entstehen im normalen Unternehmeralltag, oft ohne zu ahnen, dass sie gesellschaftsrechtlich problematisch sein können. Genau darin liegt die Gefahr.
Das Vermögen einer GmbH dient nicht nur ihren Gesellschaftern, sondern auch dem Schutz ihrer Gläubiger. Werden Vermögenswerte ohne ausreichende rechtliche Grundlage an Gesellschafter übertragen, kann das weitreichende Folgen haben.
# Das kann teuer werden
Unzulässige Leistungen müssen unter Umständen zurückgezahlt werden. Geschäftsführer können persönlich haften und in besonders schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
# 15 Minuten. 1 Experte. Viele praktische Beispiele.
In Podcast 71 erklärt Fidas-Experte Dr. Franz Balik unter anderem:
- warum das Verbot der Einlagenrückgewähr in der Praxis immer wichtiger wird,
- bei welchen Geschäften besondere Vorsicht geboten ist,
- welche Folgen Verstöße haben können,
- und wie Sie typische Risiken von Anfang an vermeiden.
# UNBEDINGT reinhören.
15 Minuten, die Sie vor teuren Fehlern bewahren können.
Ihr Fidas Team