Einheitliche Trinkgeldregelung bringt Klarheit für Gastronomiebetriebe ab 2026
Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es nun gelungen: Ab dem 1. Jänner 2026 tritt eine neue österreichweit einheitliche Regelung zur Trinkgeldpauschale in der Gastronomie in Kraft. Diese bringt endlich Klarheit und Rechtssicherheit für Betriebe und Beschäftigte – und ersetzt den bisherigen „Fleckerlteppich“ an unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Das Trinkgeld bleibt steuerfrei, es kommt eine pauschale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben.
# Die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung
- Einheitliche Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder
Die neue Pauschale gilt österreichweit und wird schrittweise bis 2028 angehoben:
Jahr | Mit Inkasso | Ohne Inkasso |
2026 | EUR 65,- | EUR 45,- |
2027 | EUR 85,- | EUR 45,- |
2028 | EUR 100,- | EUR 50,- |
ab 2029 | jährliche Indexierung | jährliche Indexierung |
- Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeiter
– Keine Nachforderungen der ÖGK bei Überschreiten der Pauschalen - Troncsysteme endlich rechtlich abgesichert
- Trinkgelder dürfen unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden
- Transparenzregelungen müssen eingehalten werden - Weitere Regelungen
– Opting-out-Möglichkeit bei Unterschreiten der Pauschale
– Aliquotierung bei Teilzeit
– Entfall der Pauschale bei längerer Abwesenheit (>1 Monat)
– Ausnahmen für trinkgeldunübliche Branchen (z. B. Systemgastronomie, Pflegeeinrichtungen)
# Was bedeutet das konkret in Zahlen?
Beispiel: Mitarbeiter mit Inkasso (Oberkellner)
Vergleich | Pauschale | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
Alt (Kärnten) | EUR 43,60 | EUR 9,81 | EUR 7,88 |
Neu (ab 2026) | EUR 65,00 | EUR 14,63 | EUR 11,75 |
Differenz | + EUR 4,82 | + EUR 3,87 |
Beispiel: Mitarbeiter ohne Inkasso
Vergleich | Pauschale | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
Alt (Kärnten) | EUR 19,60 | EUR 4,41 | EUR 3,54 |
Neu (ab 2026) | EUR 45,00 | EUR 10,13 | EUR 8,13 |
Differenz | + EUR 5,72 | + EUR 4,59 |
# Fazit
Mit der neuen Trinkgeldpauschale wird ein jahrelanger Unsicherheitsfaktor für Gastronomiebetriebe beseitigt. Die österreichweit einheitliche Regelung bringt Verlässlichkeit, geringeren Verwaltungsaufwand und schützt Unternehmen vor rückwirkenden Forderungen. Auch wenn nicht alle Forderungen der Branche durchgesetzt werden konnten, stellt der erzielte Kompromiss eine praxisnahe und rechtssichere Lösung dar. Jetzt gilt es, die Umstellung bis Jahresbeginn 2026 gut vorzubereiten, insbesondere hinsichtlich der internen Abläufe und Lohnverrechnung.
Ihr Fidas Team