€ 200,- pro Kalenderjahr: Zuschüsse Carsharing
Nachdem der Valentinstag schon wieder vorbei ist, ist es nun Zeit, an eine andere Art der „Nähe“ zu denken: Nämlich die Nähe zu unserer Umwelt. Passend dazu ist es ab dem 01.01.2023 möglich, dass ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen einen Zuschuss für Carsharing-Angebote bzw. E-Mobilität bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei leisten können. Mehr dazu lesen Sie im Text.
#(Car) Sharing is Caring
Ab 2023 können ArbeitgerberInnen ihren MitarbeiterInnen Zuschüsse von bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei zur Nutzung von Carsharing-Angeboten leisten. Dazu zählen neben Autos auch E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder und sogar Fahrräder! Der Zuschuss deckt die entgeltliche Nutzung privat veranlasster (nicht beruflicher) Fahrten im Rahmen des Carsharings ab.#Voraussetzung
- Der Zuschuss darf nicht über die Lohnverrechnung ausgezahlt werden. Die Zahlung muss entweder direkt an den Plattformbetreiber erfolgen oder in Form von Gutscheinen an die jeweiligen ArbeitnehmerInnen geleistet werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Verwendung nur für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km erfolgen kann. Dazu zählen u.a. E-Autos, E-Bikes, E-Motorräder, E-Scooter (und eben auch normale Fahrräder).
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