18.03.2021
digitale Plattformeinkünfte
EU-weiter Informationsaustausch über digitale Plattformeinkünfte geplant
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Kurzum: Die Überwachung der Plattformeinkünfte wird in Zukunft forciert. Die Umsetzung in das österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen. # Airbnb & Co Nutzer aufgepasst! Darin vorgesehen ist unter anderem ein automatischer Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über „Plattformeinkünfte“ (z.B. Airbnb). Bei Steuerpflichtigen, die digitale Plattformen zur Vermittlung ihrer Waren bzw. Dienstleistungen nutzen, ist nunmehr besonders auf die korrekte Darstellung ihrer steuerlichen Situation (auch für vergangene Jahre) zu achten. Sofern diesbezüglich Handlungs- bzw. Erklärungsbedarf besteht, sollte möglichst rasch gehandelt werden! # Geltende Aufzeichnungspflichten für Plattformen Bereits seit dem 1.1.2020 sieht das österreichische Umsatzsteuergesetz spezielle Aufzeichnungspflichten für Plattformen vor, die andere dabei unterstützen, Lieferungen oder Dienstleistungen an Konsumenten zu erbringen. Eine unterstützende Tätigkeit wird etwa dann erbracht, wenn die Plattform unmittelbar oder mittelbar die Bedingungen für den Verkauf der Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung festlegt oder an der Autorisierung der Abrechnung beteiligt ist (nicht jedoch die bloße Verarbeitung von Zahlungen). Was ist aufzuzeichnen?- Name,
- UID-Nummer und die
- Bankverbindung des Leistungserbringenden sowie
- die Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen.
- die insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung je Quartal (Einnahmen),
- Name,
- Anschrift sowie
- bei Vermietung von Immobilien zusätzlich die Anschrift des Vermietungsobjekts und
- die Anzahl der vermieteten Tage