Dienstfahrrad - Haben Sie ein Rad ab?
Nein, keine Sorge, wir wollen Sie nicht beleidigen. Viel mehr wollen wir angesichts der immer höher werdenden Spritpreise das Thema „JobRad“ beleuchten. Welche Möglichkeiten gibt es und warum ist die Idee attraktiv?
Mehr als € 2,- für Diesel oder Benzin? Aktuell treibt es allen die Schweißperlen auf die Stirn, wenn wir sehen, wie die Spritkosten fast täglich steigen. Bevor Sie sich nun überlegen, ob Sie einen Kredit aufnehmen sollen, oder ob Sie Ihr Auto verkaufen sollten, um die nächste Tankrechnung begleichen zu können, wollen wir Ihnen lieber das Konzept „JobRad“ vorstellen.
# Niemals „radlos“
Was ist das „JobRad“? Einfach erklärt: Ein Unternehmen stellt seinen MitarbeiterInnen kostenfrei* (oder z.B. mit einer monatlichen Nutzungsgebühr*) ein straßentaugliches Dienstfahrrad zur Verfügung. Dieses darf beruflich und auch privat genutzt werden. Erfreulich: Die Privatnutzung ist dabei vom Sachbezug befreit!
Die MitarbeiterInnen verpflichten sich im Gegenzug dazu, das zur Verfügung gestellte Fahrrad so oft als möglich für den Weg zur Arbeit und auch für sonstige dienstliche Wege zu nutzen. Gerade für kurze Strecken ist das besonders attraktiv. Und schneller, denn gerade im städtischen Gebiet können Wege oft schneller mit dem Fahrrad als mit dem Auto zurückgelegt werden. #GoodbyeStau
Achtung: Halten Sie sämtliche Rahmenbedingungen bitte unbedingt schriftlich fest.
*Kostenfrei: Hierbei muss ein Nachweis für die mindestens 10%ige betriebliche Nutzung (durch Dienstfahrten) geführt werden.
Bei Nutzungsgebühr: Diese darf nicht die Abschreibungskosten übersteigen. Bzgl. der Zulässigkeit des Abzuges der Nutzungsgebühr vom Bruttolohn (sog. „Gehaltsumwandlung“) gibt es aktuell noch keine eindeutige rechtliche Auffassung. Sollten Sie dies beabsichtigen, so müssen Sie dies unbedingt gemäß § 90 EStG mit einer Auskunft vom Finanzamt absichern.
# Keine Ausreden zum Radeln
Und was ist, wenn man so gar keine Motivation für Bewegung und mögliche verschwitzte Kleidung hat? Selbst für „Bewegungsmuffel“ gibt es eine Möglichkeit: Denn es dürfen auch Fahrräder mit E-Antrieb genutzt werden.
# Stützräder – Welche Förderungen gibt es?
Als Unternehmen können Sie zum Beispiel die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung beantragen. Ihre MitarbeiterInnen zahlen einfach den Restbetrag als monatliche "Nutzungsgebühr" in 48 Monatsraten ab. Bei „normalen“ (nicht E-betriebenen) Fahrrädern kann Ihr Betrieb außerdem auch den Vorsteuerabzug (20%) geltend machen.
Achtung: In Ihrem „Leasingvertrag“ mit den MitarbeiterInnen sollten Sie festhalten, dass beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die noch offenen Raten an den Betrieb als Vorschuss bezahlet werden können. Das Rad selbst muss jedoch aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Betriebs bleiben.
# Powered by positive Energy
Neben der Vorteile für Sie und Ihre MitarbeiterInnen gibt es zudem noch einen positiven Nebeneffekt: Es werden nicht nur Pkw-Fahrten reduziert und die Fitness im Betrieb gefördert, sondern Sie tragen dazu bei, dass CO2-Emissionen eingespart werden. Sozusagen eine „Win-Win-Win-Situation“ für Sie, Ihre MitarbeiterInnen und die Umwelt.
# Immer gut Be-„rad“-en
Wie können Sie und Ihre MitarbeiterInnen von einem Dienstrad profitieren? Wie kommen Sie zu einer Förderung und was ist in Ihrem individuellen Fall noch zu beachten? Fragen sie gleich die ExpertInnen im Fidas-Team.
Quellen: https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/fuss_radverkehr/foerderung/jobrad/jobrad.html und
https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/job-rad.html