Die Neuerungen ab dem 1. 9. 2006

Die Neuerungen ab dem 1. 9. 2006

Das Arbeitsmarktservice hat für die Lehrstellenförderung ab 1. 9. 2006 neue Richtlinien festgelegt. Diese gelten für Lehrverhältnisse, die zwischen dem 1. 9. 2006 und 29. 6. 2007 neu begründet werden.
Was wird neu gefördert?

  • Wie bisher wird die Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen gefördert.

Neu ist die Förderung der Ausbildung von folgenden Personen:

  • Mädchen im Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung
  • Erwachsene (über 19-jährige), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängel durch eine Lehrlingsausbildung gelöst werden kann
  • Lehrlinge, die Zusatzqualifikationen (über das Berufsbild hinaus) erwerben

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Neu ist, dass mit dem AMS vor Beginn des Lehrverhältnisses eine Kontaktaufnahme - Meldung erfolgen muss. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Die betreffende Person muss nicht mehr als Lehrstellensuchender vorgemerkt sein.
Die Lehrstelle wird nur dann als zusätzliche gewertet, wenn sowohl am Beginn des Lehrverhältnisses als auch 4 Monate nach Beginn die Gesamtzahl der Lehrlinge größer ist, als am 31. 12. 2005.
Auch bei Lehrverhältnissen, die zwischen dem 30. 6. 2006 und 31. 8. 2006 begonnen haben, wird die Zusätzlichkeit nunmehr danach beurteilt, ob die Gesamtzahl sowohl am Beginn des Lehrverhältnisses als auch am 31. 12. 2006 größer ist als am 31. 12. 2004.
Achtung: bezüglich Zeitpunkt der Einbringung des Förderungsantrages kann es unterschiedliche, regionale Bestimmungen geben.

Wie hoch ist die Lehrstellenförderung?

Der monatliche nicht rückzahlbare Zuschuss kann sich in folgendem Rahmen bewegen:

 

Personengruppe

Betrieb

Ausbildungseinrichtung

Mädchen oder Benachteiligte

bis zu EUR 302,-

bis zu EUR 453,-

Integrative Berufsausbildung

Über 19jährige

bis zu EUR 755,-

bis zu EUR 755,-

Zwischenbetriebliche
Zusatzausbildung

bis zu 50% der Kosten
maximal EUR 604,-

bis zu 50% der Kosten
maximal EUR 604,-

 

 

 

 

Personengruppe

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Zusätzliche Lehrstelle

EUR 400,-

EUR 200,-

EUR 100,-



Welche Einschränkungen sind zu berücksichtigen?
Der Zuschuss wird für max. 3 Jahre gewährt.

Bleibt der Anspruch auf  Lehrlingsförderung im Steuerrecht bestehen?
Die steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung in Höhe von € 1.000,- pro Jahr und  bestehendem Lehrverhältnis bleibt zusätzlich zur AMS-Förderung bestehen.