Das Ende der Handy Signatur naht

Am Krampustag kommt es dieses Jahr zu einer bedeutenden Änderung in der digitalen Identitätslandschaft Österreichs. Denn am 5. Dezember 2023 wird die Handy-Signatur endgültig und vollständig zur ID Austria migrieren. Dieser Schritt markiert das Ende des Parallelbetriebs beider Systeme und hat Auswirkungen auf die Nutzung von E-Government-Services sowie E-Services aus der Wirtschaft.

# Parallelbetrieb endet

Mit dem genannten Datum (=Krampus) endet der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bewusst sein, dass ab diesem Zeitpunkt eine ID Austria unbedingt erforderlich ist, um E-Government-Services und Dienstleistungen aus der Wirtschaft in Anspruch zu nehmen.

# Umstieg leicht erklärt

Der Umstieg auf die ID Austria erfolgt in zwei Schritten. 1. Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion 2. Freischaltung/Anmeldung der ID Austria mit Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ und Wechsel zur Vollfunktion Die entscheidende Frage vorab ist, ob die ursprüngliche Ausstellung Ihrer Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung und somit eine behördliche Identifizierung erfolgt ist – oder nicht.
  • Wenn die Handy-Signatur behördlich registriert wurde (zum Beispiel Magistrat, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinden, Landespolizeidirektion oder FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Hierzu ist lediglich die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich.
  • Wurde Ihre Handysignatur nicht behördlich registriert, ist zwar der Umstieg auf die Basisfunktion möglich, für die Nutzung der Vollversion müssen Sie jedoch zu einer (physischen) Behörde pilgern.

# Basisfunktion versus Vollfunktion

Bei der Basisfunktion werden die Anmeldedaten sowie die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umstellung auf die ID Austria vor Ablauf der Gültigkeit der Handy-Signatur abgeschlossen sein muss. Andernfalls ist eine erneute Registrierung erforderlich. Die Basis ID Austria umfasst identische Funktionen wie die Handy-Signatur. #nichtsneues
  • Nutzung mit TAN, SMS oder QR-Code bleibt bestehen
  • Der Funktionsumfang entspricht dem der bisherigen Handy-Signatur.
  • Die Nutzungsdauer ist auf fünf Jahre beschränkt.
Die Vollfunktion der ID Austria beinhaltet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur, auch neue Anwendungsmöglichkeiten wie die Ausweisfunktion am Smartphone (vorläufig ausschließlich in Österreich). #praktisch Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

# Digitales Amt

Bei der Anmeldung mit der Handy-Signatur in der App "Digitales Amt" werden automatisch die verfügbaren Umstiegsprozesse für Ihre Handy-Signatur angezeigt. Falls Sie bereits in der App angemeldet sind, können Sie den Tab "Profil" öffnen, wo Sie einen der folgenden Buttons vorfinden:
  • "Umstellen auf ID Austria": Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie sie direkt hier auf die Vollfunktion der ID Austria aktualisieren.
  • "Umstellen auf ID Austria (Basisfunktion)": Falls Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist eine Online-Aktualisierung nur auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
Um die Anwendung "Digitales Amt" nutzen zu können, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Ein Smartphone mit Gesichtserkennung (z. B. Face ID) oder Fingerabdruck-Funktion (z. B. Touch ID)
  • Eine persönliche Handy-Signatur
  • Ein Zweitgerät, beispielsweise einen Laptop oder ein Tablet (ausschließlich für die erstmalige Anmeldung notwendig)
(Erstmalige) Anmeldung:
  • Öffnen Sie die App "Digitales Amt", klicken Sie auf das mittlere Symbol in der Navigationsleiste und wählen Sie "Anmelden mit Handy-Signatur / ID Austria" als Anmeldeart.
  • Öffnen Sie mit Ihrem Zweitgerät die folgende Website: www.handy-signatur.at/digitales-amt
  • Melden Sie sich mit Ihrer Telefonnummer/Benutzername und Ihrem Signatur-Passwort an.
  • Sie erhalten eine SMS mit einer TAN. Geben Sie die TAN ein.
  • Ein QR-Code wird angezeigt. Scannen Sie diesen QR-Code mit der App "Digitales Amt" und identifizieren Sie sich vorher mit Gesichtserkennung (z. B. Face ID) oder Fingerabdruck (z. B. Touch ID).
  • Geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein.
  • Klicken Sie auf “Unterschreiben und abschicken”.
  • Schließen Sie die Anmeldung ab, indem Sie sich erneut mit Gesichtserkennung (z.B. Face ID) oder Fingerabdruck (z.B. Touch ID) identifizieren.
Gratulation! Sie haben sich erfolgreich mit Ihrer Handy-Signatur bzw. ID Austria in der App "Digitales Amt" angemeldet. Ab sofort können Sie jederzeit die digitalen Amtsservices nutzen.

# Was kann die ID Austria überhaupt?

ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und Bürgerkarte dar und bietet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten sowohl im behördlichen Umfeld als auch zukünftig darüber hinaus. Mithilfe Ihrer ID Austria haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich bei sämtlichen Diensten anzumelden, die die Verwendung der Handy-Signatur vorsehen.
  • 200 digitale Anwendungen – weitere folgen
  • Digitaler Ausweis
  • Digitale Amtswege rund um die Uhr
  • Elektronische Unterschrift digitaler Dokumente europaweit
  • Elektronisches Postamt für zB Meldezettel und Strafregisterauszüge

# Für Dienstgeber

Für Dienstgeber sowie bevollmächtigte Vertreter von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mithilfe der Handy-Signatur genutzt haben, ist ebenfalls eine obligatorische Umstellung auf die ID Austria bis zum 5. Dezember 2023 erforderlich. Nur durch diese Umstellung können weiterhin relevante e-Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wie WEBEKU, ELDA oder die elektronische Zustellung (e-Zustellung), genutzt werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis gewährt Zugang zum vollständigen Angebot digitaler Services im Bereich Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. Euer Fidas Team