Coronabedingte Beitragsrückstände bei der ÖGK – Ende der Phase 1

Achtung! Phase 1 des "2-Phasen-Modells“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) endet! Mit dem 30.09.2022 sind die Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 zu begleichen. # Phase 1 endet mit 30.09.2022 Viele Betriebe, die von der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich besonders stark betroffen sind und waren, nutzen aktuell das "2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Dabei handelt es sich um Ratenvereinbarungen für die in den (Corona bedingt schwierigen) Monate Februar 2020 bis Mai 2021 aufgelaufenen Beiträge. Mit dem 30.09.2022 endet nun die „Phase 1“ und die abgeschlossenen Ratenvereinbarungen laufen laut Vereinbarungen aus. Somit sind noch bestehende Beitragsrückstände aus den betroffenen Monaten (Februar 2020 bis Mai 2021) bis Ende September 2022 zu begleichen. # Phase 2 & Voraussetzungen Für DienstgeberInnen, denen es bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, den gesamten Beitragsrückstand abzubauen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einer „Phase 2“ weitere Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck bietet die ÖGK für weitere 21 Monate - also bis maximal 30.06.2024 - Zahlungserleichterungen in Form von Ratenvereinbarungen an. Dafür bestehen folgende gesetzliche Voraussetzungen:
  • Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 wurden zumindest 40 Prozent des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen.
  • Es sind ausschließlich Beiträge betroffen, die auf Grund einer bis 30.09.2022 gültigen Ratenvereinbarung nicht vollständig entrichtet werden konnten.
  • Neuverbindlichkeiten (also Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021) können nicht Gegenstand einer Ratenvereinbarung der Phase 2 sein.
  • Im Ratenzahlungszeitraum bis 30.09.2022 ist kein Terminverlust eingetreten - die Raten wurden vereinbarungsgemäß geleistet.
  • Es wird glaubhaft gemacht, dass der zum 30.09.2022 verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden kann.
# Vorsicht: Verzugszinsen Bitte beachten Sie, dass auch die temporäre Herabsetzung des Verzugszinsensatzes um 2% auf 1,38% mit dem Ende der Phase 1 ausläuft. Ab dem 01.10.2022 betragen die gesetzlichen Verzugszinsen somit wieder 3,38%. # Phase 2- Antragsstellung unbedingt erforderlich! Wichtig: Ein automatischer Übergang von Phase 1 zu Phase 2 ist nicht möglich! Wenn Sie das Ratenmodell der Phase 2 nutzen wollen, dann müssen Sie bis spätestens 30.09.2022 Ihren Ratenantrag bei der ÖGK beantragen! Nach dem 30.09.2022 besteht keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen der Phase 2 in Anspruch zu nehmen. # Kontaktieren Sie uns Sie benötigen hierbei Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gleich heute, denn wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.   Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887032&portal=oegkdgportal