Betroffene Betriebe: Schließung von <br>Betrieben und Arbeitsrecht
Aufgrund der geänderten Situation durch die Maßnahmen der Bundesregierung, vor allem, dass ab 17.03. die Gastronomie vollständig schließen muss, ergibt sich eine neue Situation.
Die Liste der zu schließenden Betriebe finden Sie unter folgendem Link: https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf?utm_source=facebook&utm_medium=socialmedia&utm_campaign=%20WK%C3%96%20%7C%20corona%20%E2%80%93%20infopoint
WICHTIG: Sämtliche Betriebe, in denen Kundenfrequenz herrscht, sind betroffen (z.B. Kosmetiker, Friseure, sonstige Dienstleister, sofern Kundenfrequenz vorhanden)
Für Betriebe, die von einer Schließung betroffen sind, empfehlen wir aus arbeitsrechtlicher Sicht die bereits am Freitag übermittelten Varianten zur Auflösung der Dienstverhältnisse:
- Einvernehmliche Auflösung,
- Aussetzung mit Wiedereinstellungszusage,
- Kündigung des Dienstnehmers.