CORONA-HÄRTEFALL-FONDS PHASE 2 – DIE HEIßE PHASE?

Wir hoffen, die Soforthilfe von bis zu EUR 1.000,00 aus dem Härtefall-Fonds ist bereits bei Ihnen angekommen! Nein? Keine Sorge, es geht weiter! #manverliertnichts Die Phase 1 des Härtefall-Fonds wird in die Phase 2 übergeführt, die Förderobergrenzen werden jedoch erhalten. Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet. #what’s new?
  • Gründer, die zwischen Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen. Dieser beträgt EUR 500,00 monatlich (Betrachtungszeitraum) vorausgesetzt der Nettoeinkommensentgang wird selbständig ermittelt und plausibel dargestellt.
  • Entfall der Einkommensober- und -untergrenzen: Als Vergleichszeitraum ist jedoch das am wenigsten weit zurückliegende Jahr mit positivem Einkommensteuerbescheid aus den Jahren 2015 bis 2019 heranzuziehen. Alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden.
  • Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Pensionsbezug ist kein Ausschlussgrund mehr, dieser wird jedoch auch bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
  • Pflichtversicherung freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.
#was ist geblieben? Online-Antragstellung über die WKO-Seite bis 31.12.2020 für folgende Gruppen:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
#Höhe Maximal EUR 2.000 pro Monat über maximal drei Monate im Nachhinein! #Monat ist nicht gleich Monat Die 3 Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben:
  1. Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 – 15. April 2020;
  2. Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 – 15. Mai 2020;
  3. Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020;
Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen. #Wie wird’s berechnet? Das Schlagwort bei der Berechnung lautet Nettoeinkommensentgang. Die Berechnung erfolgt automatisiert. Die dafür notwendigen Werte werden durch eine Schnittstelle zu Finanz-Online bezogen und berechnet. #sofarsogood Angeben muss der Förderwerber nur:
  • Die tatsächlichen Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum und
  • sofern vorhanden, Netto-Nebenverdienste
Der daraus berechnete Nettoeinkommensentgang wird mit 80% ersetzt –maximal EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum – Netto-Nebeneinkünfte werden angerechnet! #Hilfe! Ich bin Geringverdiener! Don’t worry! Geringverdiener erhalten einen höheren Ersatz des Nettoeinkommensentganges, nämlich 90% Geringverdiener = durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vergleichsjahres aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb von maximal 966,65 Euro #das bleibt uns nicht erspart: KUR und GLN Da diese Kennzahlen schon in der Phase 1 für Stolpersteine gesorgt haben, hier die Erläuterung der WKO für die Erstantragsteller: #Zitat KUR ist die Abkürzung für Kennzahl des UnternehmensRegisters. GLN ist die Abkürzung für Global Location Number. Es handelt sich um behördliche Kennziffern, die die Identifikation von Unternehmen ermöglichen. Grundsätzlich haben alle Unternehmer mit einer Steuernummer auch eine KUR bzw. GLN. WKO-Mitglieder erhalten automatisch eine KUR bzw. GLN. Für die Antragsstellung ist entweder die KUR oder die GLN anzugeben. Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben. WKO-Mitglieder finden ihre GLN (der öffentlichen Verwaltung) bei ihrem eigenen Eintrag im Firmen A-Z unter firmen.wko.at. Als Unternehmen das im Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) registriert ist finden Sie Ihre KUR und Ihre GLN (Bezeichnung: SEK) nach dem Login im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten“. Nicht protokollierte Einzelunternehmen sind zudem im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) erfasst und können ihre GLNs unter www.ersb.gv.at abfragen. Dazu ist nach Einstieg zur „Beauskunftung“ auf den Reiter „Funktionsträger“ zu wechseln und dort bei „Natürliche Person“ der eigene Name und das Geburtsdatum einzugeben. Tipp: Versehen Sie Ihren Vornamen mit einem „*“ (*VORNAME*), dann werden sie leichter gefunden, wenn Sie mehrere Vornamen oder einen akademischen Titel haben. Nachdem Sie die Suche geklickt haben, erhalten Sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske. Bei Ihrem Eintrag klicken sie dann auf das PDF-Symbol ganz rechts unterhalb des Druckersymbols. Im PDF-Dokument finden Sie in der 4. Zeile eine Zahl nach „SEKUNDÄR ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR. #Zitatende #Härtefall-Fonds versus Corona-Hilfs-Fonds #nichtdoppeltgemoppelt Der Bezug beider Maßnahmen ist möglich. Die Leistungen aus dem Härtefall-Fonds werden bei Zuschüssen aus dem Corona-Hilfs-Fonds jedoch angerechnet. #Härtefall-Fonds versus Kurzarbeit/staatliche Garantien NO Problem! #be prepared – Vorbereitung ist alles Um bei Start der Antragstellung ab 20. April 2020 bestmöglich durchstarten zu können, sollte Folgendes vorbereitet werden:
  • Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) des Betrachtungszeitraums (z.B. 16. März bis 15. April)
  • Nebeneinkünfte (netto) des Betrachtungszeitraums (z.B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder unselbständiger Arbeit nach Steuern).
  • Aus Vereinfachungsgründen können die Nebeneinkünfte desjenigen Kalendermonats herangezogen werden, in welchem der Betrachtungszeitraum beginnt. Darüber hinaus kann aus Vereinfachungsgründen der durchschnittliche Steuersatz des Vergleichsjahres für die Ermittlung der Netto-Nebeneinkünfte herangezogen werden. Der Durchschnittssteuersatz kann aus dem Einkommensteuerbescheid abgeleitet werden: Einkommensteuer dividiert durch Einkommen = Durchschnittsteuersatz.
Zur Identifikation werden folgende Angaben des Förderungswerbers benötigt:
  • Persönliche Steuernummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • KUR oder GLN (Freie Dienstnehmer ausgenommen).
Ein Musterformular zum Testen steht ab 16. April 2020 zu Verfügung. Haben Sie Fragen zur Antragstellung? Wir helfen Ihnen gerne zu Ihrem Geld zu kommen! #stayathomeandprepareyourclaim