Corona-Förderungen

ERSTE HILFE IN DER KRISE

Welche Corona-Förderungen gibt es aktuell? Wem stehen sie zu? Und wie müssen sie beantragt werden? Die Checkliste! HÄRTEFALLFONDS
  • Wer? Betrieb eines gewerblichen Unternehmens oder selbstständige Ausübung eines Freien Berufes (weniger als 10 MitarbeiterInnen).
  • Was? Steuerfreier Zuschuss für die persönlichen Lebenserhaltungskosten.
  • Wie/Wo? Direkt auf WKO.at www.wko.at/haertefall
  • Wann? Antragstellung bis 31.07.2021 möglich. Pro Betrachtungszeitraum und Betroffenheit kann ein Antrag gestellt werden (max. 15 Anträge)
  • Antragstellung durch: Unternehmen
  • Steuerliche Behandlung: steuerfrei
  • Betriebsausgaben: abzugsfähig
FIXKOSTENZUSCHUSS I
  • Wer? Operative Unternehmen, die vor dem 16.03.2020 Umsätze erzielt haben. Die Umsatzausfälle müssen mind. 40 % betragen.
  • Was? Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen begrenzt mit 25 %, 50 % oder 75 % der Fixkosten gestaffelt nach Umsatzeinbußen.
  • Wie/Wo? Beantragbar bei Finanzonline
  • Wann? Antragstellung bis spätestens 31.08.2021
  • Antragstellung durch: Vertretung*
  • Steuerliche Behandlung: steuerfrei
  • Betriebsausgaben: nicht abzugsfähig
FIXKOSTENZUSCHUSS 800.000
  • Wer? Operative Unternehmen, die vor dem 01.11.2020 Umsätze erzielt haben. Die Umsatzausfälle müssen mind. 30 % betragen.
  • Was? Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. 50 % Umsatzausfall, 50 % Ersatz der Fixkosten).
  • Wie/Wo? Beantragbar bei Finanzonline
  • Wann? Antragstellung: Erste Tranche: bis 30.06.2021 Zweite Tranche: 01.07. – 31.12.2021
  • Antragstellung durch: Unternehmen oder Vertretung* (Bestätigung)
  • Steuerliche Behandlung: steuerfrei
  • Betriebsausgaben: nicht abzugsfähig
VERLUSTERSATZ
  • Wer? Operative Unternehmen, die vor dem 01.11.2020 Umsätze erzielt haben. Die Umsatzausfälle müssen mind. 30 % betragen.
  • Was? Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70 % der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- und Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90 %.
  • Wie/Wo? Beantragbar bei Finanzonline
  • Wann? Antragstellung: Erste Tranche: bis 30.06.2021 Zweite Tranche: 01.07. – 31.12.2021
  • Antragstellung durch: Vertretung*
  • Steuerliche Behandlung: steuerfrei
  • Betriebsausgaben: nicht abzugsfähig
 UMSATZERSATZ FÜR INDIREKT BETROFFENE UNTERNEHMEN
  • Wer? Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen waren und in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind. Die Umsatzausfälle zwischen 01.11.2020 und 31.12.2020 müssen mehr als 40 % betragen.
  • Was? Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ergibt sich aus den zu ermittelnden Umsätzen und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß der Branchenkategorisierung für die Branche heranzuziehen ist (überwiegende Zuordnung der Umsätze).
  • Wie/Wo? Beantragbar bei Finanzonline
  • Wann? Antragstellung seit 16.02.2021 bis 30.06.2021
  • Antragstellung durch: Unternehmen oder Vertretung*
  • Steuerliche Behandlung: steuerpflichtig
  • Betriebsausgaben: abzugsfähig
 AUSFALLBONUS
  • Wer? Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 % haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, der letztmöglich Betrachtungszeitraum ist Juni 2021.
  • Was? Der Ausfallbonus beträgt 15 % (März und April 30 %) des Umsatzausfalles im Kalendermonat des Betrachtungszeitraums
  • (zur Hälfte aus dem Bonus und zur Hälfte (optional) aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000) > Deckelung 60.000 € (März und April 80.000 €) pro Kalendermonat.
  • Wie/Wo? Beantragbar bei Finanzonline
  • Wann? Antragstellung seit 16.02.2021 möglich (monatlich)
  • Antragstellung durch: Unternehmen oder Vertretung*
  • Steuerliche Behandlung: Bonus: steuerpflichtig Vorschuss FKZ 800.000: steuerfrei
  • Betriebsausgaben: Bonus: abzugsfähig Vorschuss FKZ 800.000: nicht abzugsfähig
 *Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder BilanzbuchhalterIn Stand 20.4.2021