Budgetpaket 2027–2028: Höhere Belastungen und weniger Begünstigungen

Mit dem am 10. Juni 2026 veröffentlichten Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 plant die Bundesregierung zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung. Viele davon betreffen Unternehmen, Immobilienbesitzer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich bereits ab, welche Änderungen in den kommenden Jahren auf Steuerpflichtige zukommen könnten.

# Höhere Körperschaftsteuer für große Unternehmen

Für die meisten Kapitalgesellschaften bleibt der Körperschaftsteuersatz weiterhin bei 23 %. Künftig soll jedoch für Gewinne über EUR 1 Mio. ein erhöhter Steuersatz von 24 % gelten. Betroffen sind insbesondere größere Unternehmen und Unternehmensgruppen.

# Gesellschafterverrechnungskonten

Zusätzlich ist eine neue Regelung für Gesellschafterverrechnungskonten geplant. Offene Forderungen gegenüber Gesellschaftern sollen künftig entweder zeitnah zurückbezahlt oder als fremdübliches Darlehen dokumentiert werden. Andernfalls könnte das Finanzamt diese Beträge als Gewinnausschüttung behandeln und Kapitalertragsteuer verlangen. Für viele GmbHs wird daher eine regelmäßige Überprüfung der Verrechnungskonten noch wichtiger werden. Die Regelung soll erstmals auf Wirtschaftsjahre der Gesellschaft anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2027 enden.

# Immobilienverkäufe werden stärker besteuert

Auch bei der Immobilienertragsteuer sind Verschärfungen vorgesehen. Betroffen ist vor allem sogenanntes „Altvermögen“, also Immobilien, die bereits vor dem 31. März 2002 im Eigentum standen.

Je nach Art des Grundstücks soll die effektive Steuerbelastung bei einem Verkauf künftig deutlich höher ausfallen. Die effektive Steuerbelastung soll von aktuell 4,2 % auf 6 % erhöht werden. Wer in den nächsten Jahren einen Verkauf plant, sollte daher die steuerlichen Auswirkungen rechtzeitig prüfen lassen. Die Erhöhung gilt für Grundstücksveräußerungen nach dem 31. Dezember 2026.

# Einschränkungen bei Steuerbegünstigungen

Mehrere bestehende Steuerbegünstigungen sollen vorübergehend eingeschränkt oder ganz abgeschafft werden.

So soll der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in den Jahren 2027 bis 2029 nur mehr für reale Investitionen, etwa Maschinen oder Betriebsausstattung, geltend gemacht werden können. Investitionen in Wertpapiere sollen in diesem Zeitraum nicht mehr begünstigt sein.

Darüber hinaus sind folgende Änderungen geplant:

  • Wegfall des Telearbeitspauschales ab 2027
  • Entfall des großen und kleinen Arbeitsplatzpauschales
  • Einschränkungen der Aufteilungsmöglichkeiten beim Familienbonus plus
  • Aussetzung der Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages

Für Unternehmer und Arbeitnehmer bedeutet dies, dass einige bisherige steuerliche Entlastungen künftig wegfallen könnten.

# Sachbezug für Elektro-Dienstfahrzeuge

Bisher waren rein elektrische Firmenfahrzeuge von der Sachbezugsbesteuerung ausgenommen. Das soll sich ändern. Folgende schrittweise Erhöhungen sind geplant:

  • 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten, max. EUR 180 monatlich
  • 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, max. EUR 300 monatlich

Damit werden auch Elektrofahrzeuge künftig – wenn auch in geringerem Ausmaß als herkömmliche Fahrzeuge – steuerlich berücksichtigt. Für Unternehmen mit E-Fahrzeugflotten und für Dienstnehmer mit Firmenwagen ist diese Änderung besonders relevant.

# Neue Regeln bei Unternehmensbewertungen

Bei Schenkungen, Unternehmensnachfolgen oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen könnte es künftig zu höheren steuerlichen Bewertungen kommen.

Die Finanzverwaltung soll unter bestimmten Voraussetzungen stärker auf tatsächliche Verkaufspreise vergleichbarer Anteile zurückgreifen können. Dadurch könnten Unternehmensanteile in manchen Fällen höher bewertet werden als bisher.

# Auch bei Personal und Sozialversicherung gibt es Neuerungen

• Der Dienstgeberbeitrag soll von 3,7 % auf 2,7 % sinken. Gleichzeitig soll die Befreiung für Dienstnehmer ab dem 60. Lebensjahr entfallen.

• Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung soll in den Jahren 2027 und 2028 zusätzlich angehoben werden.

• Für bestimmte ältere Beschäftigte soll ab 2027 ein Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung anfallen.

• Die Begünstigung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll schrittweise auslaufen. Für bestehende Dienstverhältnisse ist eine Übergangsregelung vorgesehen.

# Mehr Datenaustausch zwischen Behörden

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und nicht erklärten Vermietungseinkünften sollen die Behörden künftig zusätzliche Informationen aus dem Grundbuch und anderen Registern nutzen dürfen. Für ehrliche Steuerzahler ergeben sich daraus zwar keine unmittelbaren Änderungen, die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung werden jedoch weiter ausgebaut.

# Unser Fazit

Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Besonders im Fokus stehen höhere Steuerbelastungen bei bestimmten Unternehmensgewinnen und Immobilienverkäufen sowie die Einschränkung bisheriger Begünstigungen.

Da es sich derzeit noch um einen Gesetzesentwurf handelt, können sich im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben.

Ihr Fidas Team