AWS Überbrückungs-<br>garantien – Licht ins <br>Dunkel
Die österreichische Bundesregierung wartet – wie ein Blatt im Wind – wieder einmal mit diversen Neuerungen auf #unentschlossen. Davon betroffen ist diesmal die AWS Überbrückungsgarantie:
WIR WOLLEN LICHT INS DUNKEL BRINGEN, DAMIT SIE ALS UNTERNEHMER ZU DEM KOMMEN, WAS SIE WOLLEN.
UNTERNEHMER WOLLEN (AWS) GARANTIEN - AWS Überbrückungsgarantie – Neuerungen im Überblick
Inhalt:
#1: Wer ist dabei?
#2: Wer muss draußen bleiben? #keineRegelohneAusnahme
#3: Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
#4: Sicher durch den Überbrückungsdschungel
#5: WOFÜR WOLLEN UNTERNEHMER GARANTIEN?
#6: Papierkram – Spielregeln im Detail
#7: Anders überlegt? #Stimmungsschwankungen
#1 Wer ist dabei?
Bisher waren von der Überbrückungsgarantie nur gewerbliche und industrielle KMU nach EU-Definition erfasst, sowie Ein-Personen-Unternehmen, freie Berufe und neue Selbständige. Ab sofort können auch Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur einbezogen werden.
#2 Wer muss draußen bleiben? #keineRegelohneAusnahme
- Große Unternehmen* (gem. EU-Beihilfenrecht, d.h. mit mehr als 250 Beschäftigten oder bei Überschreiten von EUR 50 Mio. Umsatz und Bilanzsumme von 43 Mio. in der Gruppe)
- Allerdings können Finanzierungsansuchen von großen Unternehmen können bei der OeKB (exportservices@oekb.at) beantragt werden.
- Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind
- Banken- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungen und Realitätenwesen (im Sinne von Bauträger- und Immobilienentwicklungsprojekten, die nicht förderbar sind. Immobilienmakler und Hausverwaltungsunternehmen sind förderbar)
- zu wenig (positive) Eigenmittel – bei Kapitalgesellschaften: (positive) Eigenmittel sind geringer als die Hälfte des gezeichneten Kapitals, inkl. Agio
- zu wenig (positive) Eigenmittel – bei Personengesellschaften: (positive) Eigenmittel sind geringer als die Hälfte des ausgewiesenen Komplemtär-/Kapitals
- Insolvenzverfahren anhängig/ in Vorbereitung: Vorliegen der Voraussetzungen (= Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) für die Eröffnung oder ein bereits anhängiges Insolvenzverfahren
- bereits Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten: Unternehmen, die eine Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten haben, solange sie noch dem Umstrukturierungsplan unterliegen
- Laufzeit bis zu 5 Jahren – aktuelle Anträge garantiert bis 31.12.2024
- Verwendungszweck: Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten, die durch die Corona-Krise verursachte Kosten decken
- Anträge nur bei Banken möglich
- Vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren (24-48h) genehmigt.
- Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren ein max. 0,00 % p.a. tilgungsfrei bis 1.1.2021
- aws Garantieentgelt: keines
- Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
- Besonderheit: kann mit Basis-Variante, Garantiequote 90 % kombiniert werden.
- Garantiequote: 90 %
- Zinssatzobergrenze: 1 % p.a. fix
- aws Garantieentgelt: 0,25 – 1 % (lt. temporären EU-beihilfenrechtlichen Bedingungen)
- Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
- Besonderheit: kann mit Kleinkredit-Variante, Garantiequote 100 % kombiniert werden.
- Zinssatzobergrenze: variabel
- aws Garantieentgelt: keines
- Ausnahme: Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt und/oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig
- laufende Aufwendungen (z.B. Personalkosten, Sachkosten) für den Zeitraum 16.03.2020 bis 31.12.2020
- Stundungen von bestehenden Kreditlinien oder Leasingverbindlichkeiten, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 fällig waren bzw. fällig werden
- Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Kreditraten)
- Anzahl der Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitäquivalente für das Gesamtunternehmen (inkl. verbundener Unternehmen)
- wirtschaftliche Daten Ihres Unternehmens (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)
- bereits genehmigte De-minimis Förderungen
- Liquiditätsplanung (siehe Vorlage lt. Beilage)
- nur bei Beantragung der 90% Garantie: Lohn- und Gehaltssumme sowie Gesamtumsatz des geförderten Unternehmen 2019 (bzw. wenn Kredithöhe sich am Liquiditätserfordernis für 18 Monate bemisst, eine angemessene Begründung)
- Risiko-Einschätzung Ihrer Bank (einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen VOR der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition bzw. gemäß URG war