AWS Überbrückungs-<br>garantien – Licht ins <br>Dunkel

Die österreichische Bundesregierung wartet – wie ein Blatt im Wind – wieder einmal mit diversen Neuerungen auf #unentschlossen. Davon betroffen ist diesmal die AWS Überbrückungsgarantie: WIR WOLLEN LICHT INS DUNKEL BRINGEN, DAMIT SIE ALS UNTERNEHMER ZU DEM KOMMEN, WAS SIE WOLLEN. UNTERNEHMER WOLLEN (AWS) GARANTIEN - AWS Überbrückungsgarantie – Neuerungen im Überblick Inhalt: #1: Wer ist dabei? #2: Wer muss draußen bleiben? #keineRegelohneAusnahme #3: Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) #4: Sicher durch den Überbrückungsdschungel #5: WOFÜR WOLLEN UNTERNEHMER GARANTIEN? #6: Papierkram – Spielregeln im Detail #7: Anders überlegt? #Stimmungsschwankungen #1 Wer ist dabei? Bisher waren von der Überbrückungsgarantie nur gewerbliche und industrielle KMU nach EU-Definition erfasst, sowie Ein-Personen-Unternehmen, freie Berufe und neue Selbständige. Ab sofort können auch Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur einbezogen werden. #2 Wer muss draußen bleiben? #keineRegelohneAusnahme
  • Große Unternehmen* (gem. EU-Beihilfenrecht, d.h. mit mehr als 250 Beschäftigten oder bei Überschreiten von EUR 50 Mio. Umsatz und Bilanzsumme von 43 Mio. in der Gruppe)
    • Allerdings können Finanzierungsansuchen von großen Unternehmen können bei der OeKB (exportservices@oekb.at) beantragt werden.
  • Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind
  • Banken- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungen und Realitätenwesen (im Sinne von Bauträger- und Immobilienentwicklungsprojekten, die nicht förderbar sind. Immobilienmakler und Hausverwaltungsunternehmen sind förderbar)
#3 Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) – Bedeutung für die Überbrückungsgarantie Die Garantie wird nur für Unternehmen gewährt, die sich zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden und erst COVID-19 bedingt ins Trudeln kamen. Aber wann ist man eigentlich in Schwierigkeiten? Na klar, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
  1. zu wenig (positive) Eigenmittel – bei Kapitalgesellschaften: (positive) Eigenmittel sind geringer als die Hälfte des gezeichneten Kapitals, inkl. Agio
  2. zu wenig (positive) Eigenmittel – bei Personengesellschaften: (positive) Eigenmittel sind geringer als die Hälfte des ausgewiesenen Komplemtär-/Kapitals
  3. Insolvenzverfahren anhängig/ in Vorbereitung: Vorliegen der Voraussetzungen (= Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) für die Eröffnung oder ein bereits anhängiges Insolvenzverfahren
  4. bereits Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten: Unternehmen, die eine Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten haben, solange sie noch dem Umstrukturierungsplan unterliegen
Für die Kleinen: Einzelunternehmen (sofern nicht bilanziert wird) sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen nicht älter als 3 Jahre, sowie Einnahmen-/Ausgabenrechner sind von den Kriterien 1. und 2. ausgenommen. #4 Sicher durch den Überbrückungsdschungel – für alle untenstehenden Varianten gleich: Spielregeln allgemein:
  • Laufzeit bis zu 5 Jahren – aktuelle Anträge garantiert bis 31.12.2024
  • Verwendungszweck: Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten, die durch die Corona-Krise verursachte Kosten decken
  • Anträge nur bei Banken möglich
  • Vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren (24-48h) genehmigt.
Variante 1: Garantiequote 100 % bis zu EUR 500.000
  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren ein max. 0,00 % p.a. tilgungsfrei bis 1.1.2021
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
  • Besonderheit: kann mit Basis-Variante, Garantiequote 90 % kombiniert werden.
Für Unternehmen des FischereiG- und Aquakultursektors beträgt die Obergrenze des Kredites EUR 120.000,-, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion EUR 100.000,-. Variante 2: Garantiequote: 90% bis zu EUR 27,7 Mio.
  • Garantiequote: 90 %
  • Zinssatzobergrenze: 1 % p.a. fix
  • aws Garantieentgelt: 0,25 – 1 % (lt. temporären EU-beihilfenrechtlichen Bedingungen)
  • Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
  • Besonderheit: kann mit Kleinkredit-Variante, Garantiequote 100 % kombiniert werden.
Variante 3: Garantiquote 80 % bis zu 1,5 Mio.
  • Zinssatzobergrenze: variabel
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Ausnahme: Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt und/oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig
Voraussetzung: Ausreichender de-Minimis-Rahmen ist verfügbar #5 WOFÜR WOLLEN UNTERNEHMER GARANTIEN? (Unterstützungsfähige Aufwendungen)
  • laufende Aufwendungen (z.B. Personalkosten, Sachkosten) für den Zeitraum 16.03.2020 bis 31.12.2020
  • Stundungen von bestehenden Kreditlinien oder Leasingverbindlichkeiten, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 fällig waren bzw. fällig werden
#6 Papierkram – Spielregeln im Detail Anträge nur online über den AWS Fördermanager gemeinsam mit der Bank! Infos vom Unternehmen:Ihr Finanzierungsbedarf (Kredithöhe)
  • Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Kreditraten)
  • Anzahl der Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitäquivalente für das Gesamtunternehmen (inkl. verbundener Unternehmen)
  • wirtschaftliche Daten Ihres Unternehmens (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)
  • bereits genehmigte De-minimis Förderungen
  • Liquiditätsplanung (siehe Vorlage lt. Beilage)
  • nur bei Beantragung der 90% Garantie: Lohn- und Gehaltssumme sowie Gesamtumsatz des geförderten Unternehmen 2019 (bzw. wenn Kredithöhe sich am Liquiditätserfordernis für 18 Monate bemisst, eine angemessene Begründung)
Infos von der Bank: Grundsätzliche Bestätigung das die KMU Eigenschaft erfüllt ist und dass Ihnen Ihre Bank einen Überbrückungskredit mit der aws Überbrückungsgarantie gewährt (Bank-Promesse)
  • Risiko-Einschätzung Ihrer Bank (einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen VOR der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition bzw. gemäß URG war
#7 Anders überlegt? #Stimmungsschwankungen In Zeiten wie diesen kann es schon einmal passieren, dass die ein oder andere Entscheidung voreilig getroffen werden. Für die AWS Überbrückungshilfe gilt jedoch: Zuerst denken, dann beantragen! Anträge im Schnellverfahren können nachträglich nicht erhöht werden, eine neuerliche Antragsstellung ist erforderlich. Eine Reduktion ist jedoch möglich. UNTERNEHMER WOLLEN (AWS) FIXKOSTENZUSCHÜSSE - #früherinformiert Es wird in den nächsten Tagen die Richtlinie veröffentlicht. Auf der Internetseite www.betriebskostenzuschuss.at  werden die Details ersichtlich sein. Die Seite wird in den nächsten Tagen online gehen. Bleiben Sie gesund!