Auslauf der Fristen für Corona-Förderungen!

Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, wann wir wieder mal über ein Corona-Thema berichten. Heute ist es endlich wieder so weit, denn die Antrags- und Abrechnungsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz I, II und III sowie den Ausfallsbonus für März laufen nun bald aus. Folgende Fristen sollten Sie im Auge behalten: # Antrag auf Vorschuss auf FKZ 800.000 im Rahmen des Ausfallsbonus, aber kein Antrag auf FKZ 800.000 Unternehmen, die im Rahmen des Ausfallsbonus einen Vorschuss auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 (Vorschuss FKZ 800.000) beantragt haben und die weder ihrer daraus resultierenden Verpflichtung, bis zum 31.3.2022 einen Antrag auf einen FKZ 800.000 zu stellen, nachgekommen sind, noch den Vorschuss FKZ 800.000 an die COFAG zurückgezahlt haben, können noch bis 30.6.2022 den fehlenden Antrag auf Gewährung eines FKZ 800.000 bei der COFAG einbringen.  # Antrag auf FKZ 800.000 oder Verlustersatz Tranche 1, aber kein Antrag auf Tranche 2 Unternehmen, die im Rahmen der ersten Tranche einen Antrag auf Auszahlung eines FKZ 800.000 oder eines Verlustersatzes gestellt haben, die aber weder ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, auch im Rahmen der zweiten Tranche bis zum 31.3.2022 einen Antrag beziehungsweise ein Auszahlungsersuchen zu stellen, noch den im Rahmen der ersten Tranche gestellten Antrag auf Auszahlung zurückgezogen und einen eventuell bereits erhaltenen Auszahlungsbetrag an die COFAG zurückgezahlt haben, können noch bis zum 30.6.2022 den fehlenden Antrag beziehungsweise das fehlende Auszahlungsersuchen bei der COFAG einbringen. # Änderung des Antrags auf FKZ 800.000 oder Verlustersatz I Tranche 2 Unternehmen, die im Rahmen der zweiten Tranche bis zum 31.3.2022 einen Antrag beziehungsweise ein Auszahlungsersuchen betreffend FKZ 800.000 oder Verlustersatz gestellt haben, können diesen Antrag beziehungsweise dieses Auszahlungsersuchen durch Einbringung eines weiteren solchen Antrags beziehungsweise solchen Auszahlungsersuchens bis zum 30.6.2022 abändern. # Antrag auf (verlängerten) Verlustersatz II Unternehmen können außerdem den Antrag auf den (verlängerten) Verlustersatz II für Verluste die im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2021 angefallen sind noch bis zum 30. Juni 2022 einbringen. # Antrag auf Ausfallbonus III für den Monat März Die Frist für die Beantragung des Ausfallsbonus für März läuft am 9. Juli 2022 aus. # Antrag auf Verlustersatz III Und nicht zuletzt können Unternehmen den Antrag auf Verlustersatz III für Verluste die im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. März 2022 entstanden sind noch bis spätestens 30. September 2022 einbringen.  # Fragen? Sie wollen noch mehr dazu erfahren, oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie gleich unsere ExpertInnen bei Fidas, denn wir sind jederzeit gerne für Sie da.
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