Ausfallsbonus III – Das gilt jetzt im 4. Lockdown

Brand aktuell haben wir die wichtigsten Informationen zum Ausfallsbonus III für Sie zusammengefasst. Dieser kann bei jeweils mindestens 30% Umsatzausfall im November und Dezember 2021, bzw. 40% Umsatzausfall im Jänner, Februar und März 2022 beantragt werden. Je nach Branche beträgt der Ausfallsbonus zwischen 10% und 40% bezogen auf den Umsatzrückgang, maximal jedoch € 80.000,- pro Monat.  Die erste Antragstellung ist ab 10.12.2021 möglich. #Ausfallsbonus III - Alle Key-Facts
  • Für November & Dezember 2021 muss der notwendige Umsatzrückgang mindestens 30% betragen.
  • Für Jänner bis März 2022 muss der notwendige Umsatzrückgang mindestens 40% betragen
Die Höhe des Ausfallsbonus III ist nach der Branche, in welcher Ihr Unternehmen überwiegend tätig ist, gestaffelt. Die Höhe beträgt zwischen 10% und 40%. Nähere Details finden Sie im Anhang „Branchenkategorisierung“. Die erste Antragstellung ist ab 10. Dezember 2021 bzw. anschließend jeweils ab dem 10. des Folgemonats möglich. Der Antrag ist wie gehabt über FinanzOnline zu stellen. Der Ausfallsbonus III gilt nur für Unternehmen, die bereits vor dem 01.11.2021 Umsätze erzielt haben. #Niemals auf eine Frist vergessen
  • Ausfallsbonus III für November 2021: 10. Dezember 2021 – 09. März 2022
  • Ausfallsbonus III für Dezember 2021: 10. Jänner 2022 – 09. April 2022
  • Ausfallsbonus III für Jänner 2022: 10. Februar 2022 – 09. Mai 2022
  • Ausfallsbonus III für Februar 2022: 10. März 2022 – 09. Juni 2022
  • Ausfallsbonus III für März 2022: 10. April 2022 – 09. Juli 2022
ACHTUNG - Vergleichszeitraum!
  • Vergleichszeitraum für Betrachtungszeiträume November 2021, Dezember 2021 und März 2022 ist der jeweils entsprechende Kalendermonat 2019!
  • Vergleichszeitraum für Betrachtungszeiträume Jänner 2022 und Februar 2022 ist der entsprechende Kalendermonat 2020!
#Berechnungs-Beispiel: Gastronomie Ein Kaffeehaus hat im Vergleichszeitraum November 2019 einen Umsatz von € 200.000,- erwirtschaftet. Der Umsatz im November 2021 beträgt hingegen aufgrund des Lockdowns nur mehr € 100.000,-. Es entsteht dadurch ein Anspruch von 40% des Umsatzrückgangs (auf die ihm entgangenen € 100.000,-). Das Kaffeehaus erhält somit € 40.000,- als Ausfallbonus III. #Deckelung und Höchstbeträge Für den Ausfallsbonus III gelten folgende Grenzen und Höchstbeträge:
  • Der Ausfallsbonus III ist auf maximal € 80.000,- pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Ausfallsbonus III und die Kurzarbeit-Förderung des jeweiligen Betrachtungszeitraums dürfen nicht mehr als der Umsatz des Vergleichszeitraums betragen.
  • Ein Ausfallsbonus III kann solange gewährt werden bis der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von € 2.300.000,- erreicht ist.Achtung: Folgende Beihilfen müssen bei der Berechnung des noch zulässigen Höchstbetrages abgezogen werden:
  • Gewährter Lockdown-Umsatzersatz I oder II (direkt oder indirekt)
  • Fixkostenzuschuss 800.000
  • Ausfallsbonus und Ausfallsbonus II
  • 100%-Haftungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise von AWS oder ÖHT
  • Bestimmte Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO- Unterstützungsfonds)
  • Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfond
#Voraussetzungen und Richtlinien Zur Antragsstellung müssen die altbekannten und allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens in Österreich sein. Alle weiteren Voraussetzungen und Details zum Ausfallsbonus III finden Sie online unter: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html Zusätzlich finden Sie im Anhang auch drei Dokumente mit relevanten Informationen: #Unterstützung Sie benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder telefonisch. Folgen Sie uns auch auf Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn). Dort versorgen wir sie immer mit den aktuellsten Informationen rund um die Themen Steuern, Wirtschaft und Recht. Bleiben Sie gesund!