Ausblick ins nächste Jahr - Steuerreform 2009

 
Ausblick ins nächste Jahr - Steuerreform 2009 Im Regierungsprogramm vom 23. November 2008 haben die Koalitionsparteien – teils durchaus sehr konkrete – Vereinbarungen zu künftigen steuerpolitischen Maßnahmen getroffen. Steuerreform 2009:  
1. Tarifentlastung Senkung der Lohn- und Einkommensteuerbelastung Ab 1. Jänner 2009 werden sich voraussichtlich folgenden Änderungen ergeben: Die steuerfreie Jahreseinkommensgrenze wird von € 10.000 auf € 11.000 angehoben. Der Steuertarif für ein Jahreseinkommen von mehr als € 11.000 bis zu € 25.000 wird dann 36,5 % (bisher 38,33 %), von mehr als € 25.000 bis zu € 60.000 dann 43,21 % (bisher 43,6 %) betragen und für ein Jahreseinkommen von mehr als € 60.000 (bisher € 51.000) bleibt er mit 50 % unverändert. Es kommt damit je nach Jahreseinkommen zu einer Steuerentlastung von bis zu € 1.350 im Jahr. 2. Freibetrag für investierte Gewinne Mit Wirkung ab 2010 soll als Äquivalent für das mit einem Steuertarif von 6 % begünstigte Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Lohn- und Gehaltsempfänger der derzeit für Einnahmen-Ausgaben-Rechner geltende Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von 10 % auf 13 % vom Jahresgewinn erhöht werden. Es wird der Anwendungsbereich für diesen Steuerfreibetrag auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (also auch auf bilanzierende Unternehmen) ausgedehnt. Für Gewinne bis zu € 30.000 entfällt die Bedingung Investitionen zu tätigen. Die derzeit geltende Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG (Halber Durchschnittsteuersatz bis zu € 100.000 pro Jahr) für Bilanzierer soll im Gegenzug dazu wegfallen. 3. Entlastung für Familien - Erhöhung des Kinderabsetzbetrages um EUR 90,00 pro Jahr – derzeit EUR 610,80/Jahr, neu EUR 700,00/Jahr - Einführung eines Kinder-Freibetrages von 220,00/Jahr und Kind - Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit max. 2.300,00 /Jahr und Kind - Steuerfreie Auszahlung des Arbeitgebers von EUR 500,00 für Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Konjunkturpaket 2009: 1. Degressive Abschreibung von Investitionen Befristet für die Jahre 2009 und 2010 ist eine degressive Abschreibung von 25 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter geplant. Es wird dabei für die ersten zwei Jahre eine höhere steuerliche Abschreibung zugelassen, für die danach verbleibende restliche Abschreibungsdauer eine entsprechend geringere. 2. Begünstigung für Thermische Sanierung 3. Zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung je 50 Mio. EUR jährlich Die Festlegung weiterer Details im Rahmen der Gesetzwerdung und die parlamentarische Beschlussfassung bleiben noch abzuwarten.