Ausbildungspflicht bis 18: Chancen sichern, Zukunft gestalten
Schule fertig und dann? Einfach nichts tun – keine Option! In Österreich gibt es die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr – weil eine gute Ausbildung die beste Investition in die Zukunft ist. Jugendliche müssen nach der Pflichtschule eine weiterführende Ausbildung absolvieren, sei es eine Schule, eine Lehre oder eine vorbereitende Maßnahme. Das Ziel: bessere Jobchancen und ein starkes Fundament für das Berufsleben.
# Umsetzung der Ausbildungspflicht
Zur Sicherstellung der Einhaltung wurden in jedem Bundesland Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese überwachen, dass Jugendliche unter 18 Jahren in einer Ausbildung stehen und unterstützen sie bei der Suche nach einer passenden Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme. Falls ein Jugendlicher keine Ausbildung beginnt, wird gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein individueller Betreuungs- und Perspektivenplan erarbeitet. Auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder Programme für Jugendliche mit Assistenzbedarf können in diesem Rahmen berücksichtigt werden.
# Voraussetzungen für eine Beschäftigung von Jugendlichen
Jugendliche dürfen grundsätzlich erst nach Erfüllung der Schulpflicht arbeiten. Die allgemeine Schulpflicht beträgt in Österreich neun Jahre. Eine Beschäftigung ohne Lehrvertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und kann die Ausbildungspflicht in der Regel nicht ersetzen. Hilfsarbeiten oder ungelernte Tätigkeiten sind nur in begrenztem Rahmen zulässig und sollten nicht als Ersatz für eine Ausbildung dienen.
# Arbeit neben der Schule
Eine Beschäftigung neben einer schulischen Ausbildung ist grundsätzlich möglich, solange die schulischen Leistungen nicht darunter leiden. Jugendliche dürfen arbeiten, wenn:
- Die Pflichtschule bereits beendet wurde.
- Die Tätigkeit in den ausbildungsfreien Zeiten stattfindet und die schulische Ausbildung nicht negativ beeinflusst.
- Die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für Jugendliche eingehalten werden.
# Verantwortlichkeiten der Erziehungsberechtigten
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung absolvieren. Falls ein Jugendlicher nach Beendigung oder Abbruch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nicht innerhalb von vier Monaten eine neue Maßnahme beginnt, muss dies der zuständigen Koordinierungsstelle gemeldet werden. Die Meldung hat spätestens zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist zu erfolgen.
# Rolle der Unternehmen
Unternehmen sind nicht unmittelbar zur Durchsetzung der Ausbildungspflicht verpflichtet, sollten jedoch darüber informiert sein. Eine Beschäftigung ohne Lehrvertrag erfüllt die Ausbildungspflicht in der Regel nicht. Dennoch können Jugendliche in folgenden Fällen beschäftigt werden:
- In ausbildungsfreien Zeiten bis zu vier Monate im Kalenderjahr
- Neben einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
- Wenn die Beschäftigung im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist
Zwar besteht für Unternehmen keine gesetzliche Meldepflicht, jedoch tragen sie eine soziale Verantwortung. Indem sie Lehrstellen und Praktikumsplätze anbieten, leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Ausbildungspflicht.
# Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wenn ein Jugendlicher seiner Ausbildungspflicht nicht nachkommt, wird die Koordinierungsstelle aktiv und erarbeitet eine individuelle Lösung. Sollte ein Jugendlicher trotz Beschäftigung ohne gültige Ausbildungspflicht keine Ausbildung beginnen, hat er das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen zu beenden. Bestehende Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben dabei unberührt.
# Fazit
Die Ausbildungspflicht bis 18 stellt sicher, dass Jugendliche bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Unternehmen und den Koordinierungsstellen wird gewährleistet, dass jeder Jugendliche eine angemessene Ausbildung erhält. Unternehmen spielen dabei eine unterstützende Rolle, indem sie Lehrlinge ausbilden und Praktika ermöglichen. So wird langfristig ein gut qualifizierter Nachwuchs für den Arbeitsmarkt gesichert.
Ihr Fidas Team