Arbeitsmarktzugang für ukrainische Flüchtlinge

Seit fast zwei Monate flüchten täglich Menschen aus der Ukraine in EU-Länder. Viele österreichische Betriebe wollen gerne helfen und den geflüchteten Personen ein (temporäres) Dienstverhältnis anbieten. Doch wie genau funktioniert das und was müssen Sie beachten? Und wo bekommen Sie Unterstützung? # Schnelle Hilfe: Erste Schritte Wenn Sie eine oder mehrere geflüchteten Personen aus der Ukraine einstellen wollen, so benötigt man zuerst die blaue Aufenthaltskarte. Der sog. "Ausweis für Vertriebene". Dieser wird vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ausgestellt. Dafür ist es notwendig, sich bei den Erfassungsstellen der Polizei zu erfassen. In ganz Österreich gibt es „Ersterfassungsstellen“ (bzw. in Wien das „Ankunftszentrum“- Hier finden Sie alle Stellen in der Übersicht: https://experience.arcgis.com/experience/3e9f6ad59e814102b7c2158b063ce99a/page/Deutsch/ ). Hier werden Geflüchtete registriert und in das Grundversorgungssystem übernommen. Dadurch sind sie auch krankenversichert. Hinweis: Es ist nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Falls bereits ein Asylantrag gestellt wurde, wird dieser für die Dauer des Aufenthaltsrechtes als Vertriebener nicht bearbeitet werden. Bei Fragen dazu kann man sich direkt an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wenden. # Wo bekommt man den Ausweis für Vertriebene? Den "Ausweis für Vertriebene" erhält die Person entweder bei den genannten Zentren, er kann aber auch an die Meldeadresse geschickt werden. Im Regelfall dauert es ein paar Tage bis er erstellt ist. Gemeinsam mit diesem Ausweis wird auch ein Informationsschreiben mitgeschickt, das bei der weiteren Orientierung in Österreich behilflich ist. # Wie bekommt man die Beschäftigungsbewilligung? Ist der Ausweis vorliegend, so kann die Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Für eine rasche Abwicklung übermitteln Sie bitte den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung und eine Kopie des Ausweises für Vertriebene an das Arbeitsmarkt Service. Eine Antragstellung ist auch über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen unter Services für Ausländerbeschäftigung / Beschäftigungsbewilligung möglich. Achtung: Die Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene werden nicht auf die Saisonkontingente im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft angerechnet. Außerdem ist eine Beschäftigungsbewilligung für Arbeitskräfteüberlasser nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung rechtswidrig ist. # Wichtige Zusatzinformationen Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine gilt derzeit zumindest bis 3. März 2023 und kann ggf. verlängert werden. Dieses Aufenthaltsrecht besteht ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Österreich und wird durch den „Ausweis für Vertriebene“ dokumentiert. Achtung: Es erlischt, wenn die betroffene Person Österreich „nicht bloß kurzfristig“ verlässt. Also dann, wenn sie in einen anderen Staat übersiedeln sollte. Eine kurze Reise ist jedoch möglich, ohne, dass das Aufenthaltsrecht verloren geht. # Hilfe bei der Suche & beim Finden Wenn Sie ein Inserat verfassen wollen, so können Sie zum Beispiel diese Formulierung nutzen: "Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees. / Mi duzhe radi zajavkam na robotu vid bizhenciv z Ukraini." Übrigens: Auf der neu gegründeten Plattform „Jobs for Ukraine" (Link: https://www.jobs-for-ukraine.at/employers/) können aus der Ukraine geflüchtete Arbeitsuchende und ArbeitgeberInnen miteinander in Kontakt treten. Es handelt sich um eine private, kostenlose Initiative. Ziel ist es, UkrainerInnen direkt, schnell und kostenlos Arbeitsplätze zu bieten. Die Plattform ist offen für alle Branchen. # Wir helfen Ihnen bei Fragen Sie benötigen Unterstützung, oder haben weitere Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie telefonisch, per Mail und persönlich erreichbar. Quellen: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen https://www.jobs-for-ukraine.at/ https://www.bfa.gv.at/news.aspx?id=6D346344574568386A70303D https://www.bmi.gv.at/Ukraine/Erfassung_und_Aufenthalt.aspx
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