Ärzte imPULS #1: <br>Maßnahmenpaket des Wohlfahrtsfonds
Der steirische Wohlfahrtsfonds hat ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise beschlossen:
Überbrückungshilfe für niedergelassene (Zahn-)Ärzte und Wohnsitz(zahn)ärzte
Es steht ein Notstandsfonds für Überbrückungshilfen im Ausmaß von 1 Mio EUR zur Verfügung. Beantragt werden kann dieser mit beiliegendem Formular. Für den Antrag als Unterlagen ist die Saldenliste des ersten Quartals 2020 notwendig. Um eine solche Saldenliste zu erstellen, muss die Buchhaltung für das erste Quartal 2020 erstellt worden sein.
Um eine schnelle Beantragung der Überbrückungshilfe zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen sobald als möglich uns die Buchhaltungsunterlagen zu übermitteln (am besten digital) um für Sie die benötigte Saldenliste erstellen zu können.
Ermäßigungsmöglichkeit der beitragsorientierten Zusatzversorgung sowie der Beiträge zur Grund- und Ergänzungsleistung des Wohlfahrtsfonds
Auf Antrag können niedergelassene (Zahn-)Ärzte und Wohnsitz(zahn)ärzte mit dem beiliegenden Antrag unbürokratisch die Beiträge zur Beitragsorientierten Zusatzversorgung sowie zur Grund- und Ergänzungsleistung für das erste Halbjahr 2020 jeweils bis zu 0% reduzieren lassen.
Beitrags-Quartalseinbehalte der § 2-Kassenärzte
Die von der ÖGK einbehaltenen Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für das erste Quartal 2020 können Sie sich mit dem beiliegenden Formular ausbezahlen lassen. Sollte die angespannte Liquiditätssituation fortdauern, kann mit beiliegendem weiteren Formular beantragt werden, dass der Beitragseinbehalt zum 30.6.2020
NICHT erfolgt.
Beitragsvorschreibungen 2020 und Rückstände 2019
Die Beitragsvorschreibungen 2020 werden nicht eingemahnt, sondern gelten bei Nicht-Zahlung als automatisch gestundet; ein eigener Stundungsantrag ist nicht notwendig. Beitragsrückstände aus dem Jahr 2019 können zinsenlos in Raten bezahlt werden; mit beiliegendem Ratenzahlungsformular kann dies beantragt werden.
Krankenbeihilfe aufgrund behördlicher Quarantäne
Im Fall behördlich angeordneter Quarantäne kann Krankenbeihilfe für den Quarantänezeitraum im Ausmaß des halben Tagsatzes der Krankenbeihilfe (ab dem ersten Tag) beantragt werden.
Das Fidas Team steht Ihnen gerne für Fragen zu diesem Maßnahmepaket und beim Ausfüllen der Formulare helfend zur Seite.
Hilfreiche Formulare: