Achtung: Entrichtung neuer Medizinprodukteabgabe bis 30.6.2012
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat eine Medizinprodukteabgabenverordnung veröffentlicht.
Demnach wird von Personen, die gegen Entgelt Medizinprodukte an Letztverbraucher abgeben, eine Bundesabgabe eingehoben.
Unter Medizinprodukten sind zB Fieberthermometer, Pflaster, Hörgeräte, optische Brillen, Therapiegeräte uvm zu verstehen.
Unter „Abgeben" ist die entgeltliche Überlassung (zB auch Leasing) oder Weitergabe (Verkauf) zu verstehen. „Letztverbraucher" ist, wer Medizinprodukte zu anderen Zwecken als zum Abgeben erwirbt (zB auch ein Arzt, der Medizinprodukte im Rahmen einer ärztlichen Maßnahme beim Patienten anwendet). Für betroffene Betriebe empfiehlt es sich daher, organisatiorische Maßnahmen zu treffen, damit am Jahresende festgestellt werden kann, welche Produkte an Letztverbraucher abgeben wurden (zB Einrichtung eigener Buchhaltungskonten pro Produktklasse bzw. Abnehmer).
Die Abgabe ist in Form einer pauschalierten Jahresabgabe (umsatzunabhängig) zu entrichten, die Höhe richtet sich nach der Klassifizierung der Produkte lt. Anlage der Verordnung und nach der Anzahl der Betriebsstätten. Die Abgabe ist eine Selbstberechnungsabgabe und erstmalig für 2011 bis 30.6.2012 zu entrichten. Sie beträgt zwischen EUR 250,00 und maximal EUR 2.000,00, es besteht eine Abgabenbefreiung bei geringen Umsätzen.