Kommt jetzt 2,5G am <br>Arbeitsplatz?
3G? 2,5G? Ohje… Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine weitere Änderung zum Thema Corona-Maßnahmen beschlossen wird. Auch wenn der Schutz (nicht nur am Arbeitsplatz) notwendig und wichtig ist, so kann dies durchaus verwirrend sein. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir hier die wichtigsten Informationen zu 3G am Arbeitsplatz zusammengefasst.
#Übergangsfrist und 2,5G
Am 1. November 2021 ist die beinahe flächendeckende 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Nach einer 14-tägigen Übergangsfrist müssen dann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder geimpft, genesen (in den letzten 6 Monaten) oder getestet sein, damit sie sich am Arbeitsplatz aufhalten dürfen. Sprich, sie müssen einen 3G-Nachweis vorweisen können.
- Übergangsfrist vom 0-14.11.2021: In diesem Zeitraum darf der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz durch das Tragen einer FFP2-Maske ersetzt werden.
- Ab 15.11.2021: Ab diesem Datum dürfen sich dann im Regelfall nur noch jene Mitarbeiter am Arbeitsplatz aufhalten, die „3G“ nachweisen können: Entweder weil sie geimpft, genesen (in den letzten 6 Monaten) oder getestet
- Arbeitsorte gem. § 5(2) – z.B. Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski § 9 (1a),
- Alten-, Pflege- und Behindertenheime, in Krankenanstalten und für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen (§§ 10, 11),
- Mobile Pflege- und Betreuung (§ 9 (2)),
- Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern (§ 9 (1b)).