Kommt bald die flexible Kapitalgesellschaft?

Die Gesetzesentwürfe liegen bereits vor und vielleicht bereichert bald tatsächlich eine neue Gesellschaftsform unsere Wirtschaft. Vor allem innovative Start-ups und Gründer in der Frühphase könnten von der flexiblen Kapitalgesellschaft profitieren. Die FlexKap orientiert sich an internationalen Beispielen und soll Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiver machen. Außerdem ist eine begünstigte Start-up-Mitarbeiterbeteiligung in der Pipeline.

# Was versteckt sich hinter der FlexKap?

Die FlexKap - oder um im internationalen Jargon zu sprechen „FlexCo (Flexible Company)“ – baut grundsätzlich am GmbH-Gesetz auf, verfügt aber über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher den Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Die FlexKap soll somit eine gute Mischung zwischen GmbH und AG sein. Sie kann zB stimmrechtslose Anteile – sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ – ausgeben, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeitern eignen. In Zeiten von Fachkräftemangel und Mitarbeiterfluktuation ist eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung enorm wichtig. Die FlexKap soll dieses Bedürfnis befriedigen indem die Mitarbeiter einfacher am Unternehmen beteiligt werden können. Das Stammkapital beträgt EUR 10.000, davon sind mindestens EUR 5.000 einzuzahlen. Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 7. Juli 2023 in Begutachtung und soll per 1. November 2023 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten bestehende GmbHs und AGs in FlexKaps umgewandelt werden.

# Facts zu den Unternehmenswert-Anteilen

Unternehmenswert-Anteile können bis zu 25% des Stammkapitals ausgegeben werden. Diese werden nicht in das Firmenbuch eingetragen. Die Namens- und Anteilsliste sind aber spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Diese scheinen in der Urkundensammlung des Firmenbuches auf. Unternehmenswert-Beteiligte haben
  • kein Stimmrecht
  • Teilnahmerecht an der Generalversammlung mit Frage- und Auskunftsrecht
  • kein Anfechtungsrecht
  • keine Nachschusspflicht
  • keine Ausfallshaftung
  • kein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
  • Mitverkaufsrecht bei mehrheitlichem Verkauf der Gründungsgesellschafter
  • Informations- und Einsichtsrechte in „Bücher und Schriften“

# Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen ab 1.1.2024?

Ebenfalls in Planung sind die steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligungen für Start-Ups, welche auch auf die Unternehmenswert-Beteiligungen der FlexKap angewendet werden können. Start-ups, die ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen wollten, hatten bisher mit Hürden zu kämpfen. Die Anteile mussten bewertet werden, was aufwändig war und zusätzlich Geld kostete. Mitarbeiter mussten außerdem beim Erhalt der Anteile auch sofort Steuern bezahlen, obwohl sie die Beteiligung - wenn überhaupt - erst viel später zu Geld machen konnten. Eine Besteuerung soll nun nicht wie bisher schon bei Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub – in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile. Geknüpft ist die Beteiligung an eine Reihe von Bedingungen. So darf etwa das Unternehmen:
  • nicht älter als 10 Jahre sein,
  • nicht mehr als 100 Arbeitnehmer*innen haben und auch
  • nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz machen.
Die Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen sind übrigens nicht auf die FlexKap beschränkt, sondern können auch an GmbHs und AGs eingeräumt werden. Bis dahin können Sie Ihren Mitarbeitern eine jährliche steuerfreie Gewinnbeteiligung bis zu EUR 3.000 zukommen lassen: https://fidas.at/aktuelles/mitarbeiterbeteiligung/

# Was ist noch zu erwarten?

Für GmbHs soll generell das Mindeststammkapital auf EUR 10.000 und die Mindesteinzahlung auf EUR 5.000 gesenkt werden; die 10-Jahres-Frist der Gründungsprivilegierung (dh die Aufzahlung auf EUR 35.000 bzw. EUR 17.500) soll zur Gänze entfallen. Euer Fidas Team Bildcredits: Foto von Slidebean auf https://unsplash.com/de/fotos/HH7OwIClUsY