Was bringt die Steuerreform 2009 dem Tourismus?

Hoteliers und Gastronomen können durch gezielte Maßnahmen von der Steuerreform 2009 profitieren. Dabei gilt es, den Gewinnfreibetrag, der ab 2010 von 10% auf 13% angehoben wird, optimal auszunützen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wurde zudem auf gebäudebezogene Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgedehnt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages ist, dass mit der Gebäudeerrichtung oder mit der umfassenden Investition in ein bereits bestehendes Gebäude nicht vor dem 31.12. 2008 begonnen und das Projekt nicht vor dem 31.12. 2009 beendet wird. Hier gibt es allerdings Gestaltungsmöglichkeiten: Wenn zwar der Anfang der Bauarbeiten nach dem 31.12. 2008 liegt, das Gebäude oder die Investition aber noch 2009 fertig gestellt werden muss, kann – sofern es sich um einen bilanzierenden Gewerbetreibenden handelt – überlegt werden, rasch noch im Jahr 2009 auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umzusteigen. Wenn Sie bereits ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auf einen neuen Stichtag wechseln.

Beispiel
Das Hotel Alpenrose erwirtschaftet im Wirtschaftsjahr 2008/2009 (aufgrund saisonaler Gründe endet das Wirtschaftsjahr mit 30. November) einen Gewinn von € 250.000, für das Jahr 2009/2010 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet. Im Jänner 2009 wurde mit dem Bau der schon lange geplanten Tiefgarage begonnen, die Fertigstellung ist mit Anfang Oktober 2009 geplant. Die Gesamtkosten betragen € 150.000. Ohne entsprechende Maßnahmen kann die Gebäudeinvestition für den Gewinnfreibetrag gar nicht genutzt werden, da die Fertigstellung noch ins Wirtschaftsjahr 2008/2009 fällt. Hier kann einerseits versucht werden, die Fertigstellung bis nach dem 30. November hinauszuzögern oder aber den Wirtschaftsjahr-Stichtag vorzuverlegen (z.B. 30.September). Allein aus dieser Investition kann bei überschlagsmäßiger Berechnung und unter Annahme eines Steuersatzes von 50% eine Steuerentlastung von € 16.250 erzielt werden!

Unser Tipp: Wenn man bedenkt, dass der Gewinnfreibetrag abhängig von der Gewinnsituation und dem Investitionsvolumen bis zu € 100.000 und somit die Steuerentlastung bis zu € 50.000 betragen kann, lohnt sich ein zusätzlicher Gestaltungsaufwand allemal!

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