• Beratungsangebot
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Jahresabschluss
      • Buchhaltung
      • Online Buchhaltung
      • Lohnverrechnung
      • Arbeitnehmerveranlagung
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Unternehmenssanierung
      • Transaktionsberatung
      • Coaching
      • Gutachten
      • Mediation
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
  • Service
    • Online Rechner
    • Checklisten
    • fidas Info
    • Veröffentlichungen
    • Nützliche Links
    • Formulare
    • Jungunternehmerhandbuch
    • Anm. Lohnverrechnung
    • Fidas Folder
    • Teamviewer
  • News
    • Steuerrecht
    • Arbeits- / Sozialversicherungsrecht
    • Sonstiges
  • Standorte
    • fidas Österreich
    • Deutschlandsberg
    • Eisenstadt
    • Graz
    • Innsbruck
    • Kärnten
    • Kindberg
    • Liezen
    • Murtal
    • Salzburg
    • Schladming
    • Süd-Ost
    • Wels
    • Wien
    • Consulting M&A
    • Wirtschaftsprüfung
    • fidas international
  • Veranstaltungen
  • Kontakt
    • Standort-Kontaktdaten
    • Bewerbung-Auswahlmenü
    • Partneranfrage
    • Erstberatung
fidas Standorte
fidas international
Anmelden

Anmelden
Language
  • lang Deutsch
  • lang Italiano
  • lang English
Fidas Steuerberatung Fidas Steuerberatung
  • Beratungsangebot
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Jahresabschluss
      • Buchhaltung
      • Online Buchhaltung
      • Lohnverrechnung
      • Arbeitnehmerveranlagung
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Unternehmenssanierung
      • Transaktionsberatung
      • Coaching
      • Gutachten
      • Mediation
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
  • Service
    • Online Rechner
    • Checklisten
    • fidas Info
    • Veröffentlichungen
    • Nützliche Links
    • Formulare
    • Jungunternehmerhandbuch
    • Anm. Lohnverrechnung
    • Fidas Folder
    • Teamviewer
  • News
    • Steuerrecht
    • Arbeits- / Sozialversicherungsrecht
    • Sonstiges
  • Standorte
    • fidas Österreich
    • Deutschlandsberg
    • Eisenstadt
    • Graz
    • Innsbruck
    • Kärnten
    • Kindberg
    • Liezen
    • Murtal
    • Salzburg
    • Schladming
    • Süd-Ost
    • Wels
    • Wien
    • Consulting M&A
    • Wirtschaftsprüfung
    • fidas international
  • Veranstaltungen
  • Kontakt
    • Standort-Kontaktdaten
    • Bewerbung-Auswahlmenü
    • Partneranfrage
    • Erstberatung

Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit?

Home Steuerrecht Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit?
Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit?

Vorsteuerabzug bei Gutgläubigkeit?

Jul 4, 2018 | Posted by Claudia Schafferer | Steuerrecht |
134

Welche Maßnahmen von einem Unternehmer, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, hängt aufgrund fehlender Regelungen von den jeweiligen Umständen ab.

Betrugsdelikte im Zusammenhang mit hinterzogenen Umsatzsteuern sind für Unternehmer schwer durchschaubar. Auch seriös arbeitende Unternehmer können in einen sogenannten Karussellbetrug verwickelt sein. Die Folge davon kann der Verlust des Vorsteuerabzuges sein, soweit der Unternehmer von der Umsatzsteuerhinterziehung wusste oder wissen musste. Schutz vor diesem Verlust bringen insbesondere die Dokumentation des Geschäftsablaufes und damit der Nachweis der Gutgläubigkeit.

Begriff des Karussellbetruges

Bei einem Karussellbetrug wirken meist mehrere Unternehmer in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, wobei ein „Unternehmer“ in dieser Kette die Umsatzsteuer nicht abführt, die anderen Abnehmer hingegen die Vorsteuerbeträge geltend machen. Es gibt auch Fälle, in denen seriös arbeitende Firmen in diese Betrugskette eingebunden werden, ohne dass diese von einem Betrug etwas bemerken.

Unbeteiligte Unternehmen  in Betrugsfällen

Grundsätzlich hat der Unternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt aber, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehung steht. Dies gilt auch wenn ein solches Finanzvergehen einen vorgelagerten oder nachgelagerten Umsatz betrifft.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) führt hierzu jedoch aus, dass es keinesfalls zulässig ist, die Kontrollaufgaben der Steuerbehörde vollständig auf den Unternehmer zu übertragen. Unternehmer sind zwar verpflichtet, ihre Lieferanten zu kontrollieren, diese Pflicht darf aber auch nicht überzogen werden.

Sorgfaltsmaßstab differiert nach Geschäftszweigen

Welche Maßnahmen nun von einem Unternehmer, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind, hängt leider aufgrund fehlender Regelungen im Gesetz von den jeweiligen Umständen ab. Maßgeblich sind jedenfalls nicht die persönlichen Fähigkeiten des Unternehmers. Abzustellen ist vielmehr auf einen objektiven Maßstab, wobei der Sorgfaltsmaßstab nach Geschäftszweigen durchaus differieren kann. Hierbei gilt allgemein, dass die Sorgfalts- und Kontrollpflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist.

Wir raten aus Nachweisgründen jedenfalls, zumindest zum qualifizierten UID-Bestätigungsverfahren (Stufe 2 Abfrage), zu einer Firmenbuchabfrage sowie zur Aufforderung zur Vorlage der Gewerbeberechtigung. Wichtig für die Glaubhaftmachung gegenüber der Finanz ist, dass die oben durchgeführten Maßnahmen auch nachgewiesen werden können. Daher ist es notwendig, die Abrufe und Nachweise entweder in Papierform auszudrucken und abzulegen oder digital zu archivieren.

Aufgrund der Einzelfallabhängigkeit, ob der Unternehmer nun wissen musste, dass der Umsatz im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung steht oder nicht, erachten wir ein persönliches Beratungsgespräch für sinnvoll. Wir beraten Sie gerne dabei, welche Maßnahmen die Gutgläubigkeit als Unternehmer nachzuweisen helfen, um so den Vorsteuerabzug zu erhalten.

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren Fidas Partner.

Share

Weitere News aus der Kategorie: Steuerrecht

Rechtsanwaltskosten ohne Anwaltszwang keine außergewöhnliche Belastung

Rechtsanwaltskosten ohne Anwaltszwang keine außergewöhnliche Belastung

Feb 21, 2019

Wenn keine Anwaltspflicht besteht, sind die angefallenen Rechtsanwaltskosten nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter

Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter

Feb 13, 2019

In vielen Unternehmen sind Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter gängige Praxis. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

  • Newsletter

    Immer bestens informiert über Tipps und Aktuelles

    Einfach anmelden für unseren Newsletter.
    Jetzt Anmelden
    Beratungsgutschein

    Die optimale Lösung für Ihre Fragen

    Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch.
    Jetzt informieren
    Online Rechner

    Einfach und schnell informiert

    Die übersichtlichen Rechner verschaffen Ihnen rasch den nötigen Überblick.
    Jetzt informieren
  • Fidas – zertifizierte Qualität

    Ihr vertrauensvoller Berater in allen wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten mit persönlichem Bezug und individuellen Lösungen.

    Letzte News

    • Rechtsanwaltskosten ohne Anwaltszwang keine außergewöhnliche Belastung 21. Februar 2019
    • Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter 13. Februar 2019
    • Sozialversicherung: Ab 1.1.2019 monatliche Beitragsgrundlagenmeldung 5. Februar 2019

    Newsletter Anmeldung

    © 2019 — fidas

    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
    • Sitemap
    • Kontakt
    • Disclaimer
    Prev Next
    • Deutsch Deutsch
    • Italienisch Italiano (Italienisch)
    • Englisch English (Englisch)