In den letzten Monaten ließ die Finanzpolizei immer wieder mit Schwerpunktaktionen von sich hören. So wurden beispielsweise österreichische Unternehmer zur Kasse gebeten, die versuchten Abgaben zu umgehen, indem sie Fahrzeuge im Ausland anmeldeten, obwohl ihr dauernder Standort in Österreich ist.
Um durch eine effiziente Betrugsbekämpfung mehr Gerechtigkeit herzustellen, hat man mit 1.1.2011 bei den Finanzämtern so genannte Finanzpolizei-Teams aufgebaut. Zusätzlich zu diesen Teams steht bei jedem Finanzamt ein Pool von Mitarbeitern für den bedarfsorientierten Einsatz zur Verfügung.
Die Kernaufgaben der Finanzpolizei bestehen in der
Unterschiedliche Befugnisse der Finanzpolizei
Je nach dem, in welchem dieser Bereiche die Finanzpolizei tätig wird, kommen ihr unterschiedliche Befugnisse zu. Der Bogen spannt sich hierbei vom Auskunftsrecht, dem Recht auf Identitätsfeststellung und dem bloßen Betretungsrecht (auch privater Räumlichkeiten) bis hin zum Festnahme-, Beschlagnahme- und Hausdurchsuchungsrecht bei Gefahr im Verzug. Ein Behindern der finanzpolizeilichen Ermittlungstätigkeit kann mit Ordnungsstrafen geahndet werden.
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