Steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Weihnachten steht vor der Tür und viele Unternehmen wollen sich auch heuer wieder bei Ihren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr durch kleine Aufmerksamkeiten bedanken.

Dabei stellt sich jedoch immer wieder die Frage, ob und ab welcher Höhe diese Geschenke der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind jährlich bis zu einem Wert von € 186 je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Kosten für sämtliche Sachgeschenke eines Jahres sind zusammenzurechnen und unterliegen nur soweit der Steuer- und Sozialversicherungspflicht als die € 186-Grenze je Mitarbeiter überschritten wird.

Was kann der Arbeitgeber abgabenfrei schenken?

Als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendungen gelten neben den üblichen Geschenken wie Weinflaschen oder Geschenkpäckchen auch Autobahnvignetten, Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können sowie Goldmünzen und Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht (z.B. Philharmoniker-Münzen). Bargeldzuwendungen sind allerdings immer steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.

Auch die Weihnachtsfeier ist begünstigt

Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für den Arbeitnehmer eigentlich einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu € 365 pro Mitarbeiter und Jahr von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Betriebsveranstaltungen eines Jahres, also neben Weihnachtsfeiern auch Betriebsausflüge oder andere Betriebsfeiern. Die Kosten für sämtliche Betriebsveranstaltungen eines Jahres sind zusammenzurechnen und soweit sie € 365 je Mitarbeiter überschreiten steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

6 + 8 =