Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit besser auf 2012 warten.
Bis Ende 2011 können folgende Spendenausgaben steuermindernd geltend gemacht werden:
Beispiel
Gewinn aus Gewerbebetrieb | EUR 100.000 |
Überschuss aus Vermietung | EUR 20.000 |
Steuerpflichtige Einkünfte gesamt | EUR 120.000 |
Mögliche Spenden: | |
10 % des Gewinnes als Betriebsausgabe für Forschung, Kunst | EUR 10.000 |
10 % der restlichen Einkünfte als Sonderausgabe für Forschung, Kunst | EUR 2.000 |
10 % des Gewinns als Betriebsausgabe für karitative Zwecke | EUR 10.000 |
10 % der Gesamteinkünfte als Sonderausgabe für karitative Zwecke | EUR 12.000 |
Maximal steuerlich absetzbare Spenden | EUR 34.000 |
2012 erweiterter Kreis der Begünstigten, aber eingeschränkte Absetzbarkeit
Ab nächstem Jahr wirken sich auch Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger aus dem Bereich Umwelt- und Tierschutz (sofern diese in der entsprechenden Liste des Finanzministeriums eingetragen sind) sowie an Freiwillige Feuerwehren steuerlich aus. Allerdings können nur noch einheitlich 10% des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben und 10% der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben (unter Anrechnung jener Spenden, die Betriebsausgaben sind) angesetzt werden. Unter Bezugnahme auf das obige Beispiel bedeutet dies, dass ab 2012 nur mehr Spenden von € 12.000 steuermindernd wirken.
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