Wissenswertes zum Spendenabzug
In der Welt des steuerlichen Engagements spielt die Unterstützung gemeinnütziger Zwecke eine bedeutende Rolle. Doch nicht nur der Wunsch, Gutes zu tun, treibt Menschen und Unternehmen an, sondern auch die Aussicht auf steuerliche Vorteile. Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist ein essenzielles Instrument, das nicht nur den Gebenden, sondern auch den Begünstigten zugutekommt. Wir werfen einen genauen Blick auf die Mechanismen und Vorteile, die mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden einhergehen. Von den Grundlagen bis zu den Feinheiten entdecken Sie, wie Ihr Engagement nicht nur sozialen, sondern auch steuerlichen Mehrwert schaffen kann.
# Cliffhanger
Eine wichtige Info vorab: 2024 wird eine grundlegende Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit und Neuerungen zur Gemeinnützigkeit bringen. Die unten angeführten Regelungen beziehen sich auf Spenden, die Sie noch 2023 tätigen. Eine Vorschau auf die neuen Regelungen erhalten Sie in unserem nächsten Newsletter.# Wissen ist Macht
Die Absetzbarkeit von Spenden hängt davon ab, ob sie an anerkannte begünstigte Einrichtungen geleistet wurden. Dazu zählen Vereine und Institutionen, die mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe leisten oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Damit Spenden abzugsfähig sind, müssen diese Einrichtungen vom Finanzamt als begünstigt anerkannt und in der Liste begünstigter Einrichtungen eingetragen sein. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen.# Timing ist alles
Es ist wichtig zu betonen, dass die steuerliche Absetzbarkeit zeitlich begrenzt ist. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Begünstigung aberkannt. Spenden, die vor diesem Zeitpunkt getätigt wurden, bleiben jedoch weiterhin absetzbar. Hier ist der Link zur Liste begünstigter Einrichtungen Zusätzlich können auch Spenden an im Gesetz genannte Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, wie Universitäten und Museen sowie an die 4.000 Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich abzugsfähig sein.# Wichtige Regelungen
Die abzugsfähige Höhe von Spenden ist gesetzlich begrenzt:- Privatpersonen: Geldspenden bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Es ist zu beachten, dass Sachspenden im privaten Bereich nicht steuerlich absetzbar sind.
- Unternehmen: Sowohl Sach- als auch Geldspenden können geleistet werden. Diese sind bis zu 10 Prozent des Gewinns vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
# Steuerliche Berücksichtigung bei Arbeitnehmern
Die automatische steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spende als Sonderausgabe funktioniert folgendermaßen: Die von Ihnen getätigten Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet. Diese gemeldeten Beträge werden automatisch in Ihre Steuererklärung übernommen. Damit Ihre Spenden steuerlich absetzbar sind, ist es wichtig, der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum korrekt bekannt zu geben. Achten Sie darauf, dass die angegebenen Daten mit denen in Ihrem Meldezettel übereinstimmen, um eine reibungslose steuerliche Berücksichtigung zu gewährleisten.# Nicht zu vergessen: Werbecharakter im betrieblichen Bereich
Zusätzlich besteht die Option, Aufwendungen für werbewirksame Geld- oder Sachzuwendungen im Rahmen von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben zu verbuchen. Hierbei können Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneekatastrophen, Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag ebenso einbezogen sein wie kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder humanitäre Katastrophen (z. B. Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingskatastrophen). Die Werbewirksamkeit der Zuwendungen (Spenden) zeigt sich unter anderem durch:- mediale Berichterstattung über die Zuwendung (Tageszeitung, Wochenzeitung, Lokalpresse, Branchenzeitschrift, Fernsehen und Hörfunk),
- Kunden- und Klientenschreiben, sei es regelmäßig oder zu speziellen Anlässen wie etwa Weihnachtsschreiben,
- auf Werbeplakaten, in Auslagen (Schaufenstern), an der Kundenkasse eines Unternehmens,
- auf der Homepage eines Unternehmens.