INTRASTAT-Meldungen – bin ich davon betroffen?

Was sich nach einem Geheimdienst anhören mag, ist jedoch tatsächlich eine Offenlegungsverpflichtung für bestimmte Geschäftsfälle. #INTRAEU Kaufen oder verkaufen Sie Waren innerhalb der EU? #STATistik Dann könnten Sie von der INTRASTAT-Meldepflicht betroffen sein. Denn, Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. # Wer muss melden? INTRASTAT-meldepflichtig sind Unternehmer, deren Importe (Eingänge) aus bzw. deren Exporte (Versendungen) von Waren in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig den Schwellenwert von € 750.000,- im Vorjahr überschritten haben. Wird die Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben. Die Schwelle wird ab dem Berichtsjahr 2022 erhöht und liegt bei € 1.100.000,-. # Wann muss ich melden? Wurde der Schwellenwert überschritten, müssen ab dem Monat, in dem die Überschreitung erfolgte, statistische Meldungen bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats an die Statistik Austria monatlich abgegeben werden. Bei Überschreiten des Werts im laufenden Jahr müssen auch im folgenden Jahr Meldungen für jeden Monat abgegeben werden. Wird jedoch der Schwellenwert im folgenden Jahr nicht erreicht, endet die Meldepflicht im übernächsten Jahr. Berichtszeitraum ist der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat. # Wie muss ich melden? Um INTRASTAT-Meldungen elektronisch durchführen zu können – was ab 2022 verpflichtend ist – benötigt der Unternehmer eine UID-Nummer sowie einen Authentifikationscode, den man bei der Statistik Österreich anfordern kann. # Was passiert, wenn ich nicht melde?  Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, erhält der auskunftspflichtige Unternehmer nach einer ersten Mahnung von der Statistik Austria einen RSb-Brief mit der Aufforderung zur Meldung. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist die Statistik Austria verpflichtet, diesen Tatbestand dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten. Diese Behörden können dann Strafen verhängen. # Müssen auch Dienstleistungen gemeldet werden? Für Dienstleistungen liegt der österreichische Schwellenwert derzeit bei € 500.000,-, jedoch ist nur eine jährliche ADL-Meldung (Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen) erforderlich, wenn die Dienstleistungsexporte bzw -importe unter € 5 Mio liegen. Ab einem Betrag von € 5 Mio sind hingegen quartalsweise ADL-Meldungen einzureichen.  
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