Gutscheine statt Weihnachtsfeier

Steuerfreie "Weihnachtsgutscheine" in der Höhe von bis zu 365 € für Ihre Mitarbeiter? Das soll auch heuer wieder möglich sein. Plus: Härtefall-Fonds Phase 4 - Antragstellung ist seit heute möglich - alles dazu in diesem Newsletter. In diesem Newsletter erfahren Sie:

  • Gutscheine statt Weihnachtsfeiern – was ist 2021 möglich?
  • Härtefall-Fonds Phase 4 - Antragstellung vom 01.12.2021 bis 02.05.2022
  • Immer Up-to-Date mit Fidas auf Social Media

#Gutscheine verschenken statt einer Weihnachtsfeier? Es ist kurz vor Weihnachten, wir befinden uns (noch immer) im Lockdown. Wahrscheinlich werden auch heuer wieder weniger oder keine Weihnachtsfeiern oder sonstige Veranstaltungen stattfinden. Sie wollen aber dennoch Ihren Mitarbeitern eine kleine Freude machen und sich bei ihnen für Ihren Einsatz im Jahr 2021 bedanken? In diesem Fall gibt es positive Nachrichten, denn die „Gutscheine statt Weihnachtsfeiern“-Aktion soll auch 2021 wieder ermöglicht werden. Das bedeutet, dass der betriebliche Freibetrag von 365 € wieder auf Gutscheine ausgeweitet wird. Voraussetzung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 01. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu 365 € an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Achtung: Die Gutscheine müssen nachweislich im November 2021, Dezember 2021 oder im Jänner 2022 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden. Dabei versteht man unter Gutscheinen z.B. Wertgutscheine, Warengutscheine, Geschenkgutscheine, etc. Darunter fallen sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen, Gutscheine von Einkaufszentren, Einkaufsgutscheine von Städten und Gemeinden). Gutscheine, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Der Freibetrag für Sachzuwendungen in Höhe von 186 € bleibt durch diese Maßnahmen unberührt. Es können sogar die beiden Höchstbeträge in einem Gutschein kumuliert werden. #Beispiel 1: Im Kalenderjahr 2021 wurde der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen in Höhe von 365 € bis jetzt überhaupt nicht beansprucht (keine Feier, kein Betriebsausflug). Auch vom Freibetrag für Geschenke in Höhe von 186 € wurde noch nicht Gebrauch gemacht. Es können also Gutscheine in einer Gesamthöhe von 551 € (365 € + 186 €) gekauft und an den Dienstnehmer bis 31. Jänner 2022 steuerfrei abgegeben werden. #Beispiel 2: Gleicher Sachverhalt wie oben, nur wurde durch einen Ausflug bereits ein Veranstaltungsfreibetrag in Höhe von € 150,- pro Dienstnehmer verbraucht. Vom Geschenkefreibetrag wurde noch nichts ausgeschöpft. Es können also ebenfalls wie im Beispiel 1 Gutscheine im Wert von € 551,- (€ 365,- + € 186,-) steuerfrei an den Mitarbeiter abgegeben werden. „Solange der Freibetrag im Kalenderjahr 2021 nicht zur Gänze aufgebraucht wurde, können bis zu € 365,- an Gutscheinen gewährt werden. Eine Gegenrechnung ist nicht notwendig.“ (siehe Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html) #Die heimische Wirtschaft unterstützen: Idealerweise sollen demnach die Arbeitgeber beim Erwerb der Gutscheine als auch die Arbeitnehmer bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen. #Härtefall-Fonds Phase 4 – Antrag ab heute möglich Ab heute können die Förderungen aus dem Härtefall-Fonds Phase 4 beantragt werden. Jene die anspruchsberechtigt sind, erhalten für die beiden Monate des Lockdowns (November und Dezember 2021) mindestens 1.100 €, Anfang 2022 dann mindestens 600 €. Voraussetzung: Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 %, Anfang 2022 dann 40 % im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Krise betragen. Diese Unterstützungsmaßnahmen können bis zum bis 02.05.2022 beantragt werden. Bis zu diesem Tag wird voraussichtlich auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein. (Quelle: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html) #Wir sind für Sie da Sie benötigen Unterstützung zum Thema Gutscheine für Mitarbeiter, zu Förderungen im Lockdown, oder zu einem anderen Thema? Kontaktieren Sie uns, Ihr Fidas-Berater ist gerne für Sie da. PS: Wir halten Sie auch auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden. Folgen Sie uns schon auf Instagram, LinkedIn oder Facebook? Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!