Stromkosten – Goodie
Haben wir mit „Teuerung“ bereits jetzt das Unwort des Jahres 2022 gefunden? Die stetig steigenden Preise dominieren ja leider schon seit längerem unsere Wirtschaft. Ein Rekordhoch jagt das nächste. Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird nun im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 €-Gutschein pro Haushalt gewährt.
# 150-€-Gutschein? Wer, wie, wann?
5 Fragen – 1 Minute: Hier die wichtigsten Fragen und Antworten kurz und übersichtlich zusammengefasst:
# Wer erhält den Energiekostenausgleich?
Jeder Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich.
# Wie erhalte ich den Energiekostenausgleich?
Der Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Diese wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich zugesendet.
# Wann erfolgt die Versendung der Gutschriften?
Ab April 2022
# Wo kann ich meine Gutschrift einlösen?
Die Gutschrift können Sie online auf einer zentralen Webseite oder per Post einlösen. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein.
# Wann wird der Betrag von meiner Stromrechnung abgezogen?
Der Betrag wird bei Ihrer nächsten Strom-Jahresabrechnung abgezogen.
# Leider Nein:
- Nebenwohnsitz
- Kein Kunde oder keine Kundin eines Stromlieferanten
- Bei Überschreitung der Höchstgrenze für Haushaltseinkünfte: Diese liegt bei € 55.000,-- (pro Jahr) für Einpersonenhaushalte (dies entspricht einem Monatsbrutto ab € 5.670,--) und bei € 110.000,-- für Mehrpersonenhaushalte