Bestandverträge

Eine Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann insbesondere erfolgen durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft (übertragende Gesellschaft) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere bestehende Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung von Geschäftsanteilen dieser Gesellschaft (Verschmelzung durch Aufnahme). Durch die Verschmelzung tritt die übernehmende Gesellschaft in die, die übertragende Gesellschaft treffenden Vertragspflichten, aufgrund Gesamtrechtsnachfolge ohne inhaltliche Änderung ein. Insbesondere gehen auch Bestandverträge der übertragenden Gesellschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Diese Änderung der Vertragspartei führt allenfalls dazu, dass der Vermieter den Hauptmietzins anheben kann. Die Änderung der Parteien ändert aber nichts am weiterhin aufrechten Be­stand des Mietverhältnisses. Um auch die Anhebung des Hauptmietzinses zu verhindern, sollte die aufnehmende Gesellschaft die Inhaberin des Bestandvertrages sein.