Ausfallsbonus III – Das gilt jetzt im 4. Lockdown
Brand aktuell haben wir die wichtigsten Informationen zum Ausfallsbonus III für Sie zusammengefasst. Dieser kann bei jeweils mindestens 30% Umsatzausfall im November und Dezember 2021, bzw. 40% Umsatzausfall im Jänner, Februar und März 2022 beantragt werden. Je nach Branche beträgt der Ausfallsbonus zwischen 10% und 40% bezogen auf den Umsatzrückgang, maximal jedoch € 80.000,- pro Monat. Die erste Antragstellung ist ab 10.12.2021 möglich.
#Ausfallsbonus III - Alle Key-Facts
- Für November & Dezember 2021 muss der notwendige Umsatzrückgang mindestens 30% betragen.
- Für Jänner bis März 2022 muss der notwendige Umsatzrückgang mindestens 40% betragen
- Ausfallsbonus III für November 2021: 10. Dezember 2021 – 09. März 2022
- Ausfallsbonus III für Dezember 2021: 10. Jänner 2022 – 09. April 2022
- Ausfallsbonus III für Jänner 2022: 10. Februar 2022 – 09. Mai 2022
- Ausfallsbonus III für Februar 2022: 10. März 2022 – 09. Juni 2022
- Ausfallsbonus III für März 2022: 10. April 2022 – 09. Juli 2022
- Vergleichszeitraum für Betrachtungszeiträume November 2021, Dezember 2021 und März 2022 ist der jeweils entsprechende Kalendermonat 2019!
- Vergleichszeitraum für Betrachtungszeiträume Jänner 2022 und Februar 2022 ist der entsprechende Kalendermonat 2020!
- Der Ausfallsbonus III ist auf maximal € 80.000,- pro Kalendermonat begrenzt.
- Der Ausfallsbonus III und die Kurzarbeit-Förderung des jeweiligen Betrachtungszeitraums dürfen nicht mehr als der Umsatz des Vergleichszeitraums betragen.
- Ein Ausfallsbonus III kann solange gewährt werden bis der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von € 2.300.000,- erreicht ist.Achtung: Folgende Beihilfen müssen bei der Berechnung des noch zulässigen Höchstbetrages abgezogen werden:
- Gewährter Lockdown-Umsatzersatz I oder II (direkt oder indirekt)
- Fixkostenzuschuss 800.000
- Ausfallsbonus und Ausfallsbonus II
- 100%-Haftungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise von AWS oder ÖHT
- Bestimmte Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO- Unterstützungsfonds)
- Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfond