Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 das Sozialrechtsänderungsgesetz der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Neben der Bildungskarenz, bei der für Studenten ein verschärfter Leistungsnachweis vorgesehen ist, sieht der Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit sowie eines Fachkräftestipendiums vor.
Sowohl die Bildungskarenz (BK) als auch die Bildungsteilzeit (BT) setzen voraus:
Neu ist auch die Möglichkeit, bei nicht voller Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer einmalig von BT zur BK und umgekehrt zu wechseln.
Bildungskarenz (BK) | Bildungsteilzeit (BT) | |
Dauer: |
|
|
AMS-Leistungen: |
|
|
Das Fachkräftestipendium soll – ähnlich wie das Selbsterhalterstipendium für Studierende – die Ausbildung von Personen (ohne Uni-/FH-Abschluss) in Berufen ermöglichen, in denen ein Fachkräftemangel herrscht. Voraussetzung dafür sind eine 4-jährige Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre sowie die Teilnahme an einer Vollzeitausbildung. Das Stipendium orientiert sich an der Ausgleichszulage (2013: rund € 800 monatlich) und steht für maximal 3 Jahre zu.
Kommentare