Während des Krankenstandes besteht weder ein Kündigungsverbot noch ein spezieller Kündigungsschutz, somit kann jeder Arbeitnehmer kündigen oder gekündigt werden. Die Dauer des Entgeltanspruches hängt jedoch davon ab, ob die Kündigung vor oder nach Beginn des Krankenstandes ausgesprochen wird:
Einvernehmlichen Lösung – Entgeltfortzahlungspflicht bei Krankenstand
Künftig besteht für Arbeiter und Angestellte ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die gesetzlich vorgesehene Dauer (6 Wochen voller und 4 Wochen halber Entgeltanspruch) über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus auch dann, wenn das Dienstverhältnis
Achtung ab 1.7.2018 NEU
Die Neuregelung tritt ab 1.7.2018 in Kraft und gilt für einvernehmliche Auflösungen des Dienstverhältnisses nach dem 30.6.2018.
Achtung: Keine einvernehmliche Auflösung in der Probezeit, sonst droht eine Entgeltfortzahlungspflicht bis Ende des Krankenstandes bzw. Ende des gesetzlichen Anspruches.
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